Das burgenländische Modell – Anstellung von pflegenden Angehörigkeiten (die Bundesrätinnen Grimling und Schumann: Angehörigen!) durch das Land – ist nicht sinnvoll, weil nicht jeder und jede Angehörige auch in der Lage ist – und vielleicht auch gar nicht die Geduld und klarerweise auch nicht die Ausbildung hat –, Pflege- und Betreuungsarbeit zu verrichten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Durch die Einbehaltung des Pflegegeldes, das ja den betreuenden Personen einmal zusteht – das wird ja einbehalten – und durch die Lohnabzüge der Betreuung ist das Ganze eigentlich relativ unattraktiv – das vielleicht dazu.
Mit einem EU-konformen, rechtlich korrekten und zeitgemäßen Gesetz im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings wird es nun möglich sein, Sanktionen bis zu 400 000 Euro zu verhängen. Lohn- und Sozialdumping untergraben, wie wir wissen, den fairen Wettbewerb und sind sozialpolitisch absolut zu verurteilen – dieser Meinung ist die Bundesregierung.
Eine sehr gute Möglichkeit, Kontrollen am Bau durchzuführen, bietet die Bau-ID-Karte, eine Karte ähnlich einer E-Card mit relevanten Daten, die die Zettelwirtschaft auf den Baustellen – auch ein Relikt aus vergangenen Jahrhunderten – verringert. Es ist erfreulich, dass sich die Bausozialpartner und die relevanten Ministerien auch darauf geeinigt haben!
Ich möchte zwei Anträge zu den Tagesordnungspunkten 9 und 11 einbringen, und zwar:
Antrag
der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 9: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden“
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“
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Antrag
der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 11: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden“
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“
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Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
15.09
Vizepräsident Günther Novak: Danke.
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