Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weiters ist der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. Ich erteile dieses.
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Vizepräsident! Herr Minister! Bevor ich auf die zu verhandelnden Tagesordnungspunkte eingehe, möchte ich ein bisschen etwas zu Herrn Kollegen Schwindsackl sagen: Bei Ihren Redebeiträgen habe ich mir schon ein paarmal gedacht, dass ich es nicht in Ordnung finde, dass gerade jemand, der sich im wohlverdienten Ruhestand befindet – davon gehe ich einmal aus – und das gesicherte Einkommen eines Bundesrates hat, andauernd mit einem derartigen Zynismus zur Thematik von arbeitenden Menschen und Arbeitslosen redet. (Beifall bei FPÖ und SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schwindsackl.)
Und dass Sie gerade jener Partei angehören, die hauptsächlich dafür verantwortlich ist, dass wir so viel über arbeitslose Menschen diskutieren müssen, setzt dem Ganzen ja auch noch einmal mehr oder minder die Krone auf. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Buchmann: Hallo! – Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)
Es geht in diesen drei Tagesordnungspunkten, die wir zusammen behandeln, unter anderem eben auch um die Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz war wirklich eines von jenen Gesetzen, die irrsinnig gut sind, die für wirklich alle Arbeitnehmer wahnsinnig wichtig waren. Deshalb finde ich es dann so traurig, wenn Regierungen dann, wenn wir einmal gute Gesetze haben, diese bedauerlicherweise mehr oder minder wieder aufweichen und verschlechtern, noch dazu in einer sehr angespannten, schwierigen Arbeitsmarktsituation.
Da muss ich Beppo Muchitsch bei seiner Rede im Nationalrat wirklich recht geben: Wenn man beispielsweise sagt, man kann Personen für drei Monate entsenden, und die müssen nicht nach unserem österreichischen Recht entlohnt werden, was glauben Sie, wie negativ sich das speziell bei Montage- und solchen Arbeiten auf den heimischen Arbeitsmarkt auswirken wird, und das in einer Situation, in der wir in erster Linie alle gemeinsam alles tun müssten, dass wir die Arbeitnehmer endlich wieder in Beschäftigung bekommen und in erster Linie die Vollbeschäftigung für die österreichische Bevölkerung das Ziel sein müsste? (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)
Und dazu, dass wir die Strafen dahin gehend anpassen, dass sie nicht mehr pro Dienstnehmer zu bezahlen sind: Ich glaube, 30 Jahre ist es her, dass wir zusammen in der Arbeiterkammer waren. Damals schon war einer meiner ersten Anträge, dass man, wenn ein GPLA-Prüfer, also ein Gebietskrankenkassenprüfer, eine Unterentlohnung feststellt, doch bitte nicht nur die Beiträge nachzahlen muss, sondern wichtig ist, dass der
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite