Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Peter Raggl: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeant­wortungen,

eines Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend Enthebung des Bundeskanzlers Mag. Alexander Schallenberg, LL.M., des Bundesministers Dr. Heinz Faßmann, des Bundesministers Mag. Gernot Blümel, MBA, des Bundesministers Dr. Michael Linhart und des Bundesministers Karl Nehammer, MSc von ihren Ämtern gemäß Art. 74 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz sowie des Staatssekretärs Dr. Magnus Brunner, LL.M. gemäß Art. 78 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Art. 74 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleichzeitiger Ernennung gemäß Art. 70 Abs. 1 B-VG von Herrn Karl Nehammer, MSc zum Bundeskanzler, von Herrn Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. zum Bundesminister für europäische und internationale Ange­legenheiten, von Herrn Dr. Martin Polaschek zum Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung, von Herrn Mag. Gerhard Karner zum Bundesminister für Inneres und von Herrn Dr. Magnus Brunner, LL.M. zum Bundesminister für Finanzen

sowie Ernennung von Frau Claudia Plakolm gemäß Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 78 Abs. 2 B-VG zur Staatssekretärin, wobei sie dem Bundeskanzler zur Unter­stützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung beigegeben wird,

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographi­schen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe auch S. 11)

2. Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend

Enthebung des Bundeskanzlers Mag. Alexander Schallenberg, LL.M., des Bundes­minis­ters Dr. Heinz Faßmann, des Bundesministers Mag. Gernot Blümel, MBA, des Bun­desministers Dr. Michael Linhart und des Bundesministers Karl Nehammer, MSc von ihren Ämtern gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz sowie des Staats­sekretärs Dr. Magnus Brunner, LL.M. gemäß Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungs­gesetz in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleich­zeitiger Ernennung gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz von Herrn Karl Nehammer, MSc zum Bundeskanzler, von Herrn Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. zum Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, von Herrn Dr. Martin Polaschek zum Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und For­schung, von Herrn Mag. Gerhard Karner zum Bundesminister für Inneres und von Herrn Dr. Magnus Brunner, LL.M. zum Bundesminister für Finanzen sowie Ernennung von Frau Claudia Plakolm gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz zur Staatssekretärin, wobei sie dem Bundeskanzler zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung beige­geben wird (Anlage 2)

3. Schreiben der Landtage

Schreiben des Niederösterreichischen Landtages betreffend Mandatsverzichte und Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes des Bundesrates (Anlage 3)

Schreiben des Oberösterreichischen Landtages betreffend Mandatsverzicht (Anlage 4)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Peter Raggl: Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Verbindungs­dienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Vertretung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. am 21. Dezember 2021 wegen Krankheit durch die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler.

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Peter Raggl: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Verhand­lungsgegenständen Abstand zu nehmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Ab­standnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschuss­be­richte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Peter Raggl: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beab­sichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5, 6 bis 8, 9 und 10, 13 und 14, 15 und 16, 17 und 18 sowie 19 und 20 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Dies ist nicht der Fall.