BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 86

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bei Unterhaltsvorschussgewährungen Gebühren zahlt. Deren Abschaffung ist jetzt in dem Paket drinnen; nur, dass Sie auch Ihre soziale Schieflage sehen. (Bundesrat Span­ring: Das ist polemisch, Herr Kollege! Polemik!)

Erleichterungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen, für Tagungen der Rechtsan­waltskammer, die notwendig sind, erleichterte Eingaben und Zustellungen bei Gericht, das alles ist sehr sinnvoll.

Es ist eine Verlängerung – wir haben diese gemeinsam beschlossen; ich glaube, ihr nicht, aber wir schon. Dass wir diese Frist jetzt verlängern, ist angesichts der Gesund­heitslage, die jetzt auf uns zukommt, dringend geboten. Die Omikron-Fallzahlen, habe ich gerade gelesen, steigen und steigen.

Das Ganze gilt auch, wie Kollege Schreuder schon gesagt hat, für die ORF-Gremien.

In diesem Sinne stimmen wir natürlich zu. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

14.11


14.11.38

Präsident Dr. Peter Raggl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Die Sitzplätze werden eingenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 und weitere Ge­setze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.12.5812. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird (WEG-Novelle 2022 – WEG-Nov 2022) (1174 d.B. und 1286 d.B. sowie 10807/BR d.B. und 10843/BR d.B.)


Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Bundesrätin Doris Berger-Grabner. – Ich bitte um den Bericht.


14.13.15

Berichterstatterin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.


 


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