Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929, Finanz-Verfassungsgesetz, Änderung (15 d.B.)

Status

Zugewiesen an: Verfassungsausschuß, Beratungen noch nicht aufgenommen

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 und das Finanz-Verfassungsgesetz geändert werden (Schaffung einer Einrichtung zur gegenseitigen Abstimmung der Gesetzgebung des Bundes und der Länder mit Auswirkungen auf die finanziellen Interessen der Gebietskörperschaften)

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