Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 101

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

hohen Arbeitslosenraten ist es unverständlich, daß in einem geschützten Bereich die Gehälter, die Begünstigungen enorm ansteigen.

Früher betrug der Durchschnittsverdienst bei der Flugsicherung rund 800 000 S per anno, ein durchaus ansehnlicher Betrag, mit dem jeder recht gut auskommen konnte. Seit der Ausgliederung der Flugsicherung, seit es diese ausgegliederte Gesellschaft gibt, sind die Durchschnittsgehälter in diesem Bereich auf über 1 Million Schilling pro Jahr angestiegen. Ich glaube, daß es gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit eine soziale Ungerechtigkeit darstellt, wenn in einem geschützten Bereich derartige Begünstigungen gewährt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Außerdem stellt es meiner Meinung nach eine soziale Ungerechtigkeit dar, wenn in der derzeitigen Lage sogar noch weitere Begünstigungen beschlossen werden. Das, was mit diesem Gesetz beschlossen wird, kostet 700 Millionen Schilling. Ich weiß schon, daß es Dienstnehmern zugute kommt, aber ich möchte trotzdem betonen, daß wir nicht in Zeiten leben, in denen wir einseitige Begünstigungen gewähren können.

Der freiheitliche Weg wäre eine Begünstigung aller . Der freiheitliche Weg wäre zum Beispiel eine Lohnsteuerreform und eine Senkung der Lohnsteuer, aber nicht eine Begünstigung einzelner, die 700 Millionen Schilling kostet. Aus diesem Grunde können wir dieser Änderung des Austro-Control-Gesetzes nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Parnigoni vor. – Bitte.

14.26

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf vor Eingang in meine eigentlichen Ausführungen zu diesem Punkt einen Abänderungsantrag einbringen, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen zum Bericht des Verkehrsausschusses (619 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fernmeldegesetz 1993 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Fernmeldegesetz 1993 geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

In § 20a Abs. 11 (Z 7 des Antrages) lautet die Z 2:

"2. auf Antrag oder von Amts wegen, wenn eine Anpassung der im Konzessionsbescheid zur Nutzung zugewiesenen Frequenzen aufgrund geänderter technischer oder rechtlicher Voraussetzungen im Interesse einer effizienten Frequenzverwaltung und eines fairen Wettbewerbs erforderlich ist, und die Änderung im Hinblick auf die zur Nutzung zugewiesenen Frequenzen den reservierten Fernmeldedienst nicht in seinem Wesen verändert."

*****

Meine Damen und Herren! Dieser Abänderungsantrag ist deshalb notwendig, weil es bei der Übertragung via Diskette vom Ministerrat zum Parlament ein Problem gegeben hat. – Da zeigt sich schon, daß die modernen Technologien durchaus auch ihre Tücken haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Novelle des Fernmeldegesetzes beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Ausschreibung einer dritten Mobilfunk-Frequenz. Ein dritter Anbieter


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite