Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 189

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Abgeordneter Meischberger, vorhin in Ihrer Rede eingetreten sind? – Also ich glaube, das sind Aspekte, die von ganz, ganz großer Bedeutung sind und ich meine, daß das Regionalradiogesetz – und das war ja damals der Auftrag, ein solches zu erstellen – optimale Lösungen dafür beinhaltet.

Und weil Sie immer über die Bundesfrequenz jammern, sage ich Ihnen folgendes: Man kann durchaus Übereinstimmungen zwischen den einzelnen Regionen und Regionalradioeinrichtungen herstellen. Man kann ja zeitgleiche Übernahmen von Sendungen durchführen, es kann Durchschaltungen geben. Also gar so ein Aneinandervorbeileben ist da mit Sicherheit nicht gegeben. Daher denke ich, man sollte dem positiv gegenüberstehen und nicht schon wieder ankündigen, alles zu versuchen, damit ja wieder eine Barriere errichtet werden kann und es dann unter Umständen wieder nicht rechtzeitig dazu kommt, daß die Privatbetreiber endlich Privatradio in Österreich – in allen Regionen und im gesamten Lokalbereich – betreiben können.

Zur zweiten Vorlage möchte ich nur sagen: Wir können stolz darauf sein. Es ist eines der liberalsten Gesetze. Es ist nur notwendig, anzuzeigen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, im Kabelbereich tätig zu sein. Es ist keine Genehmigung notwendig, und das ist wirklich sehr, sehr liberal. Ich glaube, man muß betonen, daß diese Vorlage daher ebenfalls ein Fortschritt ist.

Es bleibt daher zu hoffen, daß beide Vorlagen wirklich die Rahmenbedingungen schaffen, die nötig sind, damit optimale Fortschritte im Radiobereich, im Kabelbereich im Sinne einer Privatisierung gemacht werden. Ich halte das für eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß es so rasch wie möglich auch zu einem Privatfernsehgesetz kommen wird – und es wird rasch dazu kommen. Ich meine also, daß wir auf dem richtigen Weg sind, und ich habe eigentlich nur Unverständnis für jene Art von Kritik der Opposition, die diesbezüglich bis jetzt geäußert wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

20.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

20.33

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Cap hat es schon schwer. Es ist halt unangenehm, wenn man Argumente so schwungvoll vorbringen muß und selbst ganz genau weiß – er ist ja fachlich gut informiert –, daß all das, was man gesagt hat, zwar nicht falsch ist, aber auch nicht vollständig.

Zum Beispiel ist das vielgelobte Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz in diesen Dimensionen, die Sie genannt haben, natürlich sehr liberal. Da widerspreche ich Ihnen nicht. Es hat aber einen maximalen Schönheitsfehler und zeigt vielleicht auch, Herr Kollege Cap, daß Sie mit dem Begriff "liberal" ausschließlich eine Dimension des Problems verbinden, nämlich den freien Zugang und die mangelnde Lizenzierung – das ist alles super –, aber die kartellrechtliche Seite, die Aspekte der Medienkonzentration, die ein Liberaler nie zugelassen hätte, die findet sich dort auch. Daher ist zwar der Zugang in dem Gesetz liberal, das Gesetz selbst leider aber nicht. Es mangelt ihm an dem Gesichtspunkt, daß wir eben bestimmte Medienkonzentrationen nicht noch kraft Gesetz fördern sollten, sondern diese zur höheren Ehre insbesondere der Vielfalt und der Medienfreiheit stärker begrenzen müßten, als es der Fall ist. Und deswegen ist es vorne ein hübsches Gesetz und hinten leider ein häßliches. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

Ich räume ein, daß das Positive an dem Gesetz schon sehr bemerkenswert ist. Sich immerhin zu entschließen, auf Lizenzierungsverfahren zu verzichten, ist in der Republik Österreich nicht selbstverständlich.

Ich wende mich jetzt aber dem Regionalradiogesetz zu. Dort ist die Sache noch weniger stimmig, weil dort ist einer der zentralen Drehpunkte des Problems genau auch diese Frage der Medienkonzentration. Und wenn Sie davon sprechen, Kollege Cap, daß man das später nachbessern kann, dann sage ich Ihnen: Wenn man schon zum Zeitpunkt der Beschlußfassung erkennt, daß man es später nachbessern kann, und dabei mitschwingt – sozusagen als schmerz


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