Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 89

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14.17

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zwei Anmerkungen zur Wasserrechtsgesetznovelle machen.

Punkt eins: Dieser Kompromiß, den mein Vorredner jetzt dargestellt hat, war offenbar ein Kompromiß im letzten Moment, denn die Fristerstreckung vom Jahr 2004 auf das Jahr 2008 ist erst in letzter Minute vorgelegt worden. Es ist so, wie es ist, aber ich halte fest: Die ganze "Architektur" des Gesetzes und auch die Philosophie bei den Altlastensanierungsbeiträgen waren auf das Jahr 2004 ausgerichtet.

In der fraktionellen Besprechung haben wir uns auch noch mit den Gesamtkosten beschäftigt. Ich bringe schon in Erinnerung: Es handelt sich dabei ja um nennenswerte Gesamtbeträge, um laufende Kosten, die in mehrfacher Hinsicht wirksam sind, wenngleich sie offenbar dazu dienen sollen, noch höhere Kosten durch eine spätere Beseitigung von Schäden, die wir selber erzeugen, zu vermeiden.

Aber diese "Architektur" ist verrutscht, und ein Bundesland wie zum Beispiel Oberösterreich, das sich durchaus auf die Terminpläne festgelegt hat, erleidet letztlich einen Wettbewerbsnachteil durch die Fristerstreckung. Nun mag ja Vorarlberg weit weg sein. Ich bin aber einfach der Meinung, die Fristerstreckung ist dort vonnöten, wo man eben mehr Zeit braucht, um dasselbe zu tun, was andere in kürzerer Zeit gemacht haben. Und ich kann einfach nicht akzeptieren, daß das positiv gesehen wird. Ich verstehe schon, daß diejenigen, die den Kompromiß gebraucht haben, ihn erringen mußten, um ihre eigene Langsamkeit sozusagen ins Gesetz hineinzubringen. Aber es ist unerfreulich, wenn sich in diesem Fall plötzlich quasi eine Art Pseudoföderalismus, sage ich einmal, regt. Es ist zwar richtig, daß sich das Land um seine eigenen Versäumnisse kümmert und um eine längere Frist bemüht.

Aber Sie hätten sich darum kümmern sollen, daß die Versäumnisse gar nicht erst auftreten. Ich glaube nicht, daß sich die anderen Bundesländer in Zukunft bei ähnlichen Materien von vornherein Zeit lassen werden, weil man nachher ohnedies vielleicht eine Nachbesserung der Frist vornimmt, aber Sie wissen, was ich meine.

Es ist zwar verständlich, daß man den Kompromiß machen mußte, damit das alles ins Gesetz paßt, aber bei den niedrigeren Altlastensanierungsbeiträgen zum Beispiel, die sich jetzt unterschiedlich auswirken – bei den Ländern, die längere Fristen haben dürfen, günstiger, bei den anderen schlechter –, wurde keine Veränderung vorgenommen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Jetzt komme ich zu einem Punkt, der uns ein besonderes Anliegen ist, weil es hier darum geht, daß es sich bei den Leuten, die das letztlich bezahlen müssen, nicht auswirkt. In den Bundesländern mit der längeren Frist ist jetzt die Belastung für die Betroffenen verlängert, und es wird für das gleiche Ergebnis mehr bezahlt, für ein Ergebnis, das in anderen Bundesländern in einer kürzeren Frist erreicht werden konnte, und das ist schade. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Brix. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.21

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn mein Vorredner, der Abgeordnete Kier, als er unter anderem davon gesprochen hat, daß die Bundesländer eine längere Erstreckungsfrist brauchen, um den geforderten Auflagen nachzukommen, damit auch Wien gemeint hat, dann biete ich ihm gerne eine gemeinsame Rundfahrt durch Wien an, um ihm zu zeigen, auf welchem aktuellen Stand die Bundeshauptstadt bereits ist, in welcher Weise sie ihre Anlagen betreibt und wie vorbildlich sie Abfall entsorgt. Das ist einmal das eine. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Reichhold: Und am Rautenweg?) – Eine mustergültige Deponie mit zwei Verbrennungsanlagen zusätzlich und mit einer Sondermüllverbrennungsanlage.


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