Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 186

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Es scheint mir deshalb angebracht zu sein, eine Staffelung der Strafen nach dem Grad der Alkoholisierung vorzunehmen.

Außerdem halte ich es für vernünftig, den Probeführerschein für Jugendliche zu verlängern, denn – um bei den Fakten zu bleiben – laut Unfallstatistik gehören immer noch 30 Prozent aller Verletzten und 26 Prozent aller Getöteten im Straßenverkehr der Altersgruppe der Vierzehn- bis Vierundzwanzigjährigen an, obwohl sie nur 12,7 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht. – Die Verlängerung des Probeführerscheins um ein Jahr lehnen Sie, meine sehr verehrten Kollegen von der SPÖ, leider Gottes ab.

Abschließend möchte ich noch einmal festhalten, daß ich nicht aus Jux und Tollerei für eine noch stärkere Überwachung eintrete, sondern deshalb, weil ich die Fakten respektiere und mir die Expertengutachten gut angeschaut habe, die alle nicht die Promillegrenze, sondern die Kontrolle als entscheidenden Faktor ansehen. Außerdem glaube ich, daß die Österreicherinnen und Österreicher sehr bewußte Autofahrer sind und sehr wohl abschätzen können, ob sie fahrtüchtig sind oder nicht. Sie dahin gehend zu beeinträchtigen halte ich für fahrlässig beziehungsweise käme dies einer Teilentmündigung und Massenvorbestrafung gleich. Auch die Herabsetzung auf 0,5 Promille kann letztlich nicht vor Mißbrauch und menschlichen Fehlern schützen.

Es kann nicht nur Pflichten der Staatsbürger geben, es muß auch noch Rechte geben (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller ), die die Pflichten auch rechtfertigen, Herr Kollege Barmüller. Das heißt: 0,8 Promille und intensivere Kontrollen. – Regen Sie sich nicht so auf, es sollte kein Streit sein! Wir müssen das sachlich und ernsthaft hier behandeln, denn wir müssen es auch verantworten.

Ihr Vertrauen ist zwar gut, ich aber sage: Kontrolle ist besser! (Beifall bei der ÖVP.)

20.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ich unterbreche nun die Sitzung kurz, weil das Abstimmungscroquis noch nicht eingelangt ist.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 20.32 Uhr unterbrochen und um 20.44 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Um Zeit zu sparen, teile ich vorerst einmal mit, daß mir ein Antrag und ein Verlangen vorliegen.

Es liegt mir ein Antrag der Abgeordneten Dr. Khol und Kollegen auf Durchführung einer geheimen Abstimmung gemäß § 66 Abs. 4 der Geschäftsordnung mit folgenden Wortlaut vor:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen gemäß § 66 Abs. 4 GOG den Antrag, eine geheime Abstimmung über Artikel I Z 1 des in zweiter Lesung zu Tagesordnungspunkt 9 der Tagesordnung der Plenarsitzung vom 9. Juli 1997, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlagen 712 der Beilagen, 713 der Beilagen, 714 der Beilagen und 708 der Beilagen sowie über die Anträge 96/A (E), 99/A, 122/A, 138/A (E), 139/A (E), 197/A (E), 348/A (E), 396/A (E), 410/A und 492/A, das ist 823 der Beilagen, eingebrachte Abänderungsanträge des Abgeordneten Parnigoni und Genossen betreffend das Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden, durchzuführen.

Darüber hinaus verlangen die unterfertigten Abgeordneten gemäß § 66 Abs. 6 GOG, daß diese geheime Abstimmung in Wahlzellen erfolgt.

Es liegt mir allerdings auch das von einer entsprechenden Anzahl von Abgeordneten unterzeichnete Verlangen vor, eine namentliche Abstimmung nach § 66 Abs. 4 GOG zu Artikel 1 Z 1 des Abänderungsantrages der Abgeordneten Parnigoni und Genossen betreffend den Bericht des Verkehrsausschusses in 823 der Beilagen betreffend die Einfügung einer neuen Z 3a in Artikel I


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