Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 15

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Dies ist der Punkt, über den keine Einigung erzielt werden konnte. Ich möchte hinzufügen, daß es bisher nicht die Praxis war, daß während ein und derselben Sitzung zwei Dringliche Anfragen nur deswegen zum Aufruf gelangt sind, weil die Sitzung über Mitternacht hinaus angedauert hat. Allerdings meine ich, daß diese Antragsteller, wenn sie einen derartigen Antrag vor dem Hintergrund verschiedener Auslegungen einbringen, aus verschiedenen Gründen in Rechnung stellen, daß dieser Antrag unter Umständen zu einer Zeit – in diesem Fall kann man kaum sagen Tages-, sondern Nachtzeit – aufgerufen wird, die unüblich ist.

Es ist allerdings, wie Sie wissen, ein solcher Antrag gestellt worden. Ich werde diesen Antrag zulassen. Ich weiß, daß dies nicht einem Einvernehmen in der Präsidiale entspricht. Ich verstehe aber dieses Zulassen vor allem auch als einen kräftigen Denkanstoß in folgende Richtung: Einvernehmen ist in der Präsidiale – so sehe ich es jedenfalls – in einem Punkt erzielt worden, nämlich daß die Geschäftsordnung im Hinblick auf die zuerst erwähnten Grundlagen für verschiedene Auslegungen – das hat sich etwa nach längerer Überlegung in der Präsidiale gezeigt – besonders interpretationswürdig beziehungsweise möglicherweise auch novellierungsbedürftig ist.

Diese meine Entscheidung, diesen Dringlichen Antrag zuzulassen, soll absolut keine Präjudizwirkung haben. Es soll dies vielmehr – wie ich schon erwähnt habe – ein Denkanstoß sein.

Ich wiederhole daher: Der Dringliche Antrag käme nur dann zum Aufruf, wenn diese Sitzung über 24 Uhr hinaus andauert. Er kommt nicht zum Aufruf, wenn die Sitzung vor 24 Uhr beendet ist.

Fristsetzungsantrag

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich setze jetzt mit den Mitteilungen fort und teile mit, daß Herr Abgeordneter Wabl beantragt hat, dem Bautenausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 847/A (E) betreffend Bundesstraße B 67b Eggenberger Gürtel Straße eine Frist bis 20. Juli 1998 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages unter den zuvor genannten Bedingungen verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluß an diese stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluß dieser Debatte erfolgen.

1. Punkt

Bericht des Hauptausschusses betreffend Vorbereitung des Antrages auf Mandatsverlust des Abgeordneten Peter Rosenstingl gemäß Art. 141 Abs. 1 B-VG (1380 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.

Herr Abgeordneter Schieder, Sie sind Berichterstatter. Ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.

Berichterstatter Peter Schieder: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Abgeordneter seines Mandates verlustig gehen kann. Einer ist, daß er 30 Tage ohne einen vom Nationalrat anerkannten triftigen Grund von den Sitzungen des Nationalrates ausgeblieben ist und der nach Ablauf der 30 Tage an ihn öffentlich und im Nationalrat gerichteten Aufforderung des Präsidenten, binnen weiterer 30 Tage zu erscheinen oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen, nicht Folge geleistet hat.


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