Verzicht des vorrangigen Anspruchs auf Familienbeihilfe bzw. die Überweisung derselben (2356/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt zu der schriftlichen Anfrage (2439/J) der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend den Verzicht des vorrangigen Anspruchs auf Familienbeihilfe bzw. die Überweisung derselben auf ein Konto, das nicht nur der anspruchsberechtigten Person zur Verfügung steht

Beantwortet durch

Mag. Herbert Haupt (F)

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

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