geleitet haben, haben bewiesen, dass SPÖ-Mitglieder nicht wirtschaften können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.01
Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Herr Abgeordneter Mag. Trattner, ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über diesen Tagesordnungspunkt, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrags gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag. Karl Schweitzer und Kollegen betreffend "Konsens in Rot-Weiß-Rot" (132/A) (E)
Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen damit zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 132/A (E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich dessen Verlesung durch den Schriftführer.
Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
"Beinahe 3 Monate sind vergangen, seitdem die neue Bundesregierung ihr Amt angetreten hat und 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen die Bundesregierung, und damit gegen Österreich, Sanktionen verhängt haben. Die so genannten ,bilateralen Maßnahmen‘ wurden vom portugiesischen EU-Ratspräsidenten und Vorsitzenden der Sozialistischen Internationale, Antonio Guterres, verkündet und widersprechen sowohl dem Buchstaben wie auch dem Geist des EU-Vertrages. Die Sanktionen der EU-14 sind ein beispielloser Eingriff in das demokratische Leben und Selbstverständnis eines gleichberechtigten Mitgliedstaates. Sie wurden auf den bloßen Verdacht hin beschlossen, daß eine österreichische Bundesregierung gegen die Prinzipien und Grundwerte der EU verstoßen könnte, stellen eine Vorverurteilung dar und sind wider jede rechtsstaatliche Tradition: denn Beschlüsse gegen einen Mitgliedstaat der Union, ohne diesen überhaupt nur angehört zu haben widersprechen den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, wie sie auch im Art. 6 EU-V für die gesamte Union formuliert sind.
Obwohl politische Persönlichkeiten, Parteien, Institutionen und offizielle Vertreter mehrerer EU-Staaten bereits zu erkennen gegeben haben, dass sie die Maßnahmen der EU-14 für ungerechtfertigt, überzogen, ja sogar kontraproduktiv erachten und in den meisten EU-Ländern Meinungsumfragen die Ablehnung eines beträchtlichen Teiles der Bevölkerung gegenüber den Sanktionen ausgewiesen haben, dauert die Diskriminierung Österreichs weiter an. Beteuerungen der EU-14, dass sich die so genannten ‚bilateralen Maßnahmen‘ nicht auf die Zusammenarbeit in den EU-Gremien auswirken würden, sind keineswegs überzeugend. Die zwischenstaatlichen Beziehungen unter den 15 Mitgliedstaaten lassen sich nicht mehr von der immer engeren multilateralen Zusammenarbeit im Rahmen der EU trennen. Als ein Beispiel dafür sei lediglich auf die Präsentation des Programms des künftigen französischen Ratsvorsitzes verwiesen, wobei allerdings der österreichische Botschafter in Frankreich von dieser ausgeladen wurde.
Es wird immer offensichtlicher, dass die Maßnahmen der EU-14 gegen Österreich negative und höchst bedauerliche Auswirkungen auf die österreichische Bevölkerung haben. Die Politik der EU-14 hat teilweise eine antiösterreichische Hysterie ausgelöst, durch die kulturelle, wissenschaftliche, sportliche und zwischenmenschliche Beziehungen in Mitleidenschaft gezogen wurden und werden. Die Absage von Veranstaltungen mit österreichischen Künstlern, Beschimpfungen österreichischer Jugendgruppen, der Ausschluss österreichischer Sportler und eine Bombendrohung bei einem Konzert der Wiener Philharmoniker zählen zu den schlimmsten Vorkommnissen.
Die unglaublichen Vorfälle rund um die Eröffnung der EU-Beobachtungsstelle gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, wo ein österreichisches Regierungsmitglied ausdrücklich als unerwünscht erklärt wurde, haben die österreichische Bevölkerung empört.