Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 79

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9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (92 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden (146 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

13.51

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, ich habe zu Beginn meiner vorherigen Rede vergessen, Sie zu begrüßen, obwohl Sie schon hier waren. Entschuldigung, es war nicht böse gemeint.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich wende mich gleich direkt an Sie. Herr Bundesminister, Sie wissen, dass die Grünen bereits im Ausschuss der Novelle des Strafgesetzbuches ihre Zustimmung gegeben haben, weil jene Maßnahmen, die jetzt unter Ihrer Amtsführung im Justizressort legistisch umgesetzt wurden und im Nationalrat zur Diskussion gekommen sind, nichts Neues sind.

Seit einigen Jahren wird in der Öffentlichkeit über die notwendige Entkriminalisierung, über eine notwendige Änderung des Krida-Strafrechts diskutiert, und die diesbezüglichen Forderungen sind ja mehr als berechtigt. Und jetzt wird ein Teil, wie ich meine – ich sehe das in gewisser Hinsicht nur als einen ersten Schritt –, auch umgesetzt.

Sie haben unsere volle Zustimmung dazu, dass wirtschaftliches Risiko nicht so schnell der Kriminalisierung unterliegen soll, wie dies in der Vergangenheit der Fall war oder bis jetzt der Fall ist. Ich glaube, dass sich das nur positiv auswirken wird. Das betrifft – mehr oder minder ausnahmslos – praktisch alle Bereich des Wirtschaftslebens.

Herr Bundesminister! Ich komme aber nicht umhin, Folgendes zu sagen: Wir diskutieren hier eine Novelle des Strafgesetzbuches – eine Novelle des Strafgesetzbuches gibt es nicht alle Tage, wie wir wissen –, und wir im Justizausschusses sind auch immer sehr darauf bedacht, dieses Instrument nicht inflationär zu benützen. StGB-Novellen sind sozusagen "noch etwas", denn das StGB ist ja nicht irgendein Gesetz, sondern eine der Zentralnormen unserer Rechtsordnung. Daher ist auch eine gewisse Rechtssicherheit in dem Sinn, dass man weiß, was festgeschrieben ist, notwendig. Deshalb sind wir bei StGB-Novellen sehr sorgfältig.

Uns wäre es daher ein intensives Anliegen, Herr Bundesminister – jetzt spreche ich Sie, Herr Bundesminister, direkt und persönlich an –, diese Gelegenheit einer StGB-Novelle dazu zu nützen, bestimmte Fälle dieses Strafgesetzbuches, die uns mehr als diskussionswürdig erscheinen, zu diskutieren und im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Strafgesetzbuch zu eliminieren , weil sie dort – nach unseren Wünschen und nach unserer Überzeugung – im 21. Jahrhundert, in dem wir uns befinden, keinen Platz mehr haben. (Beifall bei den Grünen.)

Einer dieser Paragraphen – ich ziehe ihn jetzt als Beispiel heran; es fielen mir noch zahlreiche andere ein, etwa der § 188 StGB , Blasphemie, mehr als diskussionswürdig, dazu wird es auch Initiativen geben – ist in den letzten Wochen, vor allem auch durch Ihr Zutun, Herr Bundesminister, sehr in Diskussion geraten, und zwar der § 248 StGB, Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole.


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