Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 20

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"(3) Die Einhebung des Behandlungsbeitrages erfolgt durch die zuständigen Krankenversicherungsträger, denen auch die Feststellung jener Fälle obliegt, in denen nach Abs. 2 kein Behandlungsbeitrag eingehoben werden darf."

7. In Art. 1 Z 2 lautet § 135 a Abs. 4 wie folgt:

"(4) Die mit der Einhebung des Behandlungsbeitrages verbundenen Verwaltungskosten der Krankenversicherungsträger dürfen je Kalenderjahr mit nicht mehr als 6,5 Prozent der Summe der in diesem Kalenderjahr vorgeschriebenen Behandlungsbeiträge verrechnet werden und sind bei der Rückführung des Verwaltungs- und Verrechnungsaufwandes nach § 588 Abs. 14 außer Acht zu lassen".

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Prammer zu Wort gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam.

13.00

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Beide Herren, Herr Abgeordneter Pumberger und auch Herr Abgeordneter Rasinger, haben mehrfach fälschlicherweise Sepp Rieder und Rudolf Edlinger zitiert. Diese hätten gesagt, sie seien für Ambulanzgebühren. (Abg. Dr. Pumberger: Ich habe Edlinger nicht zitiert!)

Ich stelle richtig und erinnere alle daran, dass im Jahre 1995 vorübergehend im Rahmen von Finanzausgleichsverhandlungen 3 Milliarden Schilling an Spitalsfinanzierung fehlten; weil diese 3 Milliarden Schilling fehlten, gab es am 30. Mai 1995 folgende OTS-Aussendung des Kollegen Rieder:

Ich spreche mich für eine vernünftige Kurskorrektur im Gesundheitswesen aus, wehre mich aber entschieden gegen das ständige Krankjammern des öffentlichen Gesundheitswesens zur Budgetsanierung. Mit Nachdruck wende ich mich gegen den Vorschlag des ÖVP-Gesundheitssprechers Rasinger, mit einem eindeutigen Nein zu einem generellen Spitalsselbstbehalt. Die Krankenhaushäufigkeit nimmt in höherem Alter zu. Der Selbstbehalt träfe daher in erster Linie Menschen mit niedrigerem Einkommen. – Zitatende. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine tatsächliche Bestätigung!)

Es ist damals um den allgemeinen Selbstbehalt gegangen, und das wird hier nicht thematisiert. (Beifall bei der SPÖ.)

13.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

13.01

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Pumberger, besonders intelligent kann ich die Argumentation nicht finden, auf der einen Seite von einem Lenkungseffekt zu reden und auf der anderen Seite zu betonen, es sei ohnedies der Großteil der Menschen ausgenommen, um damit zu begründen, dass dies ohnehin eine soziale Regelung sei. Dieser "Intelligenz" können wahrscheinlich nur Sie folgen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Es kann schon sein, dass es stimmt, dass das Sein das Bewusstsein bestimmt. Wenn ich den Argumenten der Kollegen Rasinger und Pumberger folge, so denke ich, dass es natürlich im Interesse eines Arztes ist, dass die Patienten hin in die Arztpraxis umgelenkt werden, und daher kann ich Ihre Argumentation aus persönlichem Interesse nachvollziehen. (Beifall bei der SPÖ.)


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