Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 164

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Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Kiss. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

17.33

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! In einer sehr ambitionierten Debatte hat am 16. Mai der Unterausschuss des Verfassungsausschusses das so genannte Demokratiepaket diskutiert. Wir haben die Problematik von allen Seiten beleuchtet, natürlich divergierend, wie es bei verschiedenen Standpunkten von Parteien eben der Fall ist. Aber eines hat die Regierungskoalition registriert: Es geht der Opposition um Folgendes. SPÖ und Grüne waren der Auffassung, die Zeit, um dieses sehr sensible Thema zu diskutieren, ist uns zu kurz. Gut, haben wir gesagt, akzeptiert, einverstanden, diskutieren wir länger. Machen wir Nägel mit Köpfen! Reden wir uns nicht auf allfällige kurze Fristen aus!

Das Ergebnis dieser unserer internen Überlegungen zwischen der ÖVP und der FPÖ ist jener Antrag, den wir heute einbringen, den ich einbringe, den wir diskutieren:

Antrag

der Abgeordneten Kiss, Dr. Krüger und Kollegen betreffend Fristerstreckung gemäß § 43 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 GOG

Der Nationalrat wolle gemäß § 43 GOG beschließen, die dem Verfassungsausschuß per 30. Juni 2001 zur Berichterstattung über den Antrag 98/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalratswahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz, die Europawahlordnung, das Volksbegehrengesetz, das Volksabstimmungsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert werden, gesetzte Frist bis zum 30. Juni 2002 zu erstrecken.

*****

Als wir die Vertagung damals unter Ihrem Vorsitz, Herr Kollege Kostelka, gleichsam für die nächste Zeit akzeptierten, war uns intern klar, wir müssen etwas tun. Und wir tun mit diesem Antrag etwas. Denn die Debatte war ja, so wie ich es eingangs gesagt habe, äußerst interessant. Da hat es von Ihnen Wortmeldungen gegeben, und ich habe Ihnen damals gesagt, Kollege Kostelka, Sie seien ein großer Theoretiker fern jeglicher Praxis, würden nur nach dem Buchstaben der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen argumentieren, und es fehle Ihnen an der Sensibilität dafür, was eben in der Praxis nun einmal beispielsweise ein Bürgermeister mit einbringe.

Ich habe damals auch dem Kollegen Schieder attestiert, er, der damals Stadtrat in Wien war, hätte sich um die Problematik gekümmert, kenne sich aus. Und ich glaube, dass wir gut daran tun, in der Sache selbst weiterzureden. Und wenn Schieder der Praktiker ist, dann ist Häupl zumindest nach meinem Verständnis in der SPÖ der Macher, der Boss, der Chef, nicht Gusenbauer ist es. Und es ist Häupl, der am 27. April des heurigen Jahres anlässlich seiner Regierungserklärung im Wiener Landtag Folgendes gesagt hat: Das Wahlrecht wird reformiert. Kommen werden demnach eine Wahlmöglichkeit mit 16 Jahren, die Briefwahl und ein Wahlrecht für Ausländer auf Bezirksebene.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, aber auch von den Grünen! Wir bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit, dieses Thema in einer sehr seriösen Art und Weise zu diskutieren, bei einer zeitlichen Vorgabe von einem Jahr. Insgeheim habe ich die Hoffnung, Kollege Kostelka, da Sie doch in die Volksanwaltschaft absiedeln und ein anderer dem Verfassungsausschuss, zumindest SPÖ-intern einmal, vorsitzen wird, dass dort ein anderer Schwung hineinkommt, dass nicht so sehr betoniert wird und dass mehr an Drive und Pfiff in die Debatte hineinkommt. So haben wir also einmal die zeitlichen Vorgaben erfüllt, die der Wunsch der Opposition gewesen sind.


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