Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 51

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Im Jahr 2001 wurde unter einem freiheitlichen Landeshauptmann das Kindergeld in Kärnten eingeführt, und im Jahr 2002 werden wir das Kindergeld in ganz Österreich haben.

Es ist eine freiheitliche familienpolitische Vision gewesen, und aus dieser familienpolitischen Vision wurde eine familienpolitische Realität. Darauf sind wir stolz, und ich weiß, dass sich die Mütter, die Frauen, die Familien in Österreich mit uns freuen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Khol zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, die entsprechenden Bestimmungen des § 58 GOG brauche ich Ihnen nicht vorzulesen. – Bitte.

11.30

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Petrovic hat gemeint, die Regierung wolle die Quote für Familienzusammenführung senken und damit die Familienzusammenführung dramatisch einschränken.

Der richtige Sachverhalt ist, dass seit 1998 das neue Fremdenrecht gilt. Wer nach dem neuen Fremdenrecht als Schlüsselarbeitskraft die Bewilligung erhält, der hat auch das Recht, die Familie mitzunehmen. Daher brauchen wir die Familienquote nur mehr für die Rückstände von vor 1998.

Diese Regierung hat so viel getan, hat jedes Jahr über 5 000 Familienzusammenführungen genehmigt. (Abg. Dr. Petrovic: Das ist keine tatsächliche Berichtigung, das ist ein Redebeitrag!) Der Rucksack, den wir mitschleppen, wird abgearbeitet sein, und dann wird die Quote nicht mehr nötig sein, weil man hier hereinkommen kann, auch ohne eine Quote zu haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Vielleicht ist es Ihnen auch möglich, die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung zu beachten, wenn ich Sie bitten darf. – Bitte.

11.31

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Selbstverständlich, Herr Präsident!

Frau Abgeordnete Zierler hat in ihrem Redebeitrag behauptet, dass erstmals alle Personen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben.

Ich stelle tatsächlich richtig: Personen, die ein Jahreseinkommen über 200 000 S brutto während der Kinderbetreuungszeit haben – das entspricht 10 000 bis 11 000 S netto –, haben keinerlei Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. (Abg. Ing. Westenthaler: Natürlich, wenn sie in Karenz gehen, haben sie einen Anspruch!) Das Kinderbetreuungsgeld ist für berufstätige Eltern in dieser Form teilweise schlechter als die bisherige Regelung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

11.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Prammer zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Abgeordnete, beginnen Sie mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und stellen Sie dieser den berichtigten Sachverhalt gegenüber! (Abg. Ing. Westenthaler: Wie war das mit dem Werfen?)

11.32

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Zierler hat fälschlich aus einer Veranstaltung zitiert, wo es um das so genannte "Ernährermodell" ging. Richtig ist, ich habe dort Folgendes gesagt, und ich verlese das jetzt:

"Für beide – kinderlose Frauen wie Mütter – muss es zutiefst diskriminierend sein, nur dann anerkanntes Mitglied der Gesellschaft zu sein, wenn sie ein Kind geboren haben, und zum ande


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite