Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 190

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Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz tatsächlich haben. Trotzdem ist es wichtig und richtig, dieses Übereinkommen möglichst rasch zu ratifizieren, weil wir uns von Österreich aus immer für die Rechte der Kinder auf der Welt stark gemacht haben, sodass diese Ratifikation im Sinne dieses österreichischen Eintretens eine Frage der Glaubwürdigkeit ist.

Mit dieser Ratifikation haben wir natürlich keine Probleme, weil wir in verschiedenen Rechtsgebieten bereits Regelungen haben, die weit über das hinausgehen, was in diesem Übereinkommen gefordert wird. Ich gebe jedoch zu, dass es auch bei uns immer wieder Fälle von Kindesmissbrauch gibt, direkt oder indirekt, im Lande oder auch durch den Sextourismus, den wir in den letzten Jahren auch im Strafgesetzbuch erfreulicherweise gemeinsam sanktionieren konnten. Damit haben wir zum Ausdruck gebracht, dass wir diese Aktivitäten einfach nicht tolerieren – egal, ob sie in Österreich oder im Ausland von Österreichern vollzogen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere gemeinsamen Bemühungen müssen sich danach richten, auch die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu verstärken und einfach das umzusetzen, was im Artikel 8 dieses Übereinkommens gefordert wird. Die Länder müssen sich bei der Durchführung der Bestimmungen dieses Übereinkommens gegenseitig helfen. Ich meine, Österreich kann hiezu einen sehr wertvollen Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Übereinkommens in 601 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Das Quorum ist gegeben; ich lasse daher abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Übereinkommen ist einstimmig genehmigt.

Ich lasse über den Antrag des Ausschusses abstimmen, wonach das vorliegende Übereinkommen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, die Empfehlung Nr. 190 in der Beilage 601 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch dies ist einstimmig beschlossen.

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.

12. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 519/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Puttinger, Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird (794 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.08

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Jugendstudien bestätigen, dass für die österreichischen Jugendlichen der Begriff "Sicherheit" etwas sehr wichtiges ist: zum einen Sicherheit betreffend das eigene Leben,


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