Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 183

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

heißt es dann im kalten Winter, bis die ersten Sonnenstrahlen wieder die Natur erwecken und das Frühlingserwachen ankündigen.

Nutznießer der Jubiläumsgabe werden auch die grenzüberschreitenden Projekte Nationalpark Neusiedlersee oder die Naturparke im Mittel- und Südburgenland sein – interessante Projekte auch im Hinblick auf die europäische Osterweiterung, die zweifellos neue Maßstäbe setzen und neue Konkurrenzen schaffen wird. Doch Konkurrenz belebt die Sinne, und so wird das Burgenland mit seinem Charme und seiner ursprünglichen Natürlichkeit – unterstützt durch die Jubiläumsgabe – auch in Zukunft der Geheimtipp sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für Ihre Zustimmung, und: Willkommen im Burgenland! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Böhacker. )

19.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte.

19.43

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider gibt es zum Abgabenänderungsgesetz 2001 noch keinen Werbeprospekt, den ich Ihnen zum Vortrag bringen kann. Ich muss mich daher auf die Tatsachen beschränken. (Abg. Kiermaier: Das ist der Vorteil!)

Die in diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Gesetzesanträge haben als Kernstück, wie gesagt, das Abgabenänderungsgesetz 2001. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin schon seit einiger Zeit hier im Haus: Wann immer wir ein Abgabenänderungsgesetz beschlossen haben, hat dies mehr Steuern bedeutet. Als wir die so genannten Sparpakete beschlossen haben, bedeutete das Schweiß, Blut und Tränen.

Diesmal ist es das erste Abgabenänderungsgesetz, mit dem keine zusätzlichen Steuern eingehoben werden. Es ist das erste Abgabenänderungsgesetz, das empfindliche Verwaltungsvereinfachungen bringen wird. In diesem Abgabenänderungsgesetz ist das Kernstück das Gebührengesetz, mit dem wir einige gebührenpflichtige Tatbestände abschaffen. Zum Beispiel entfällt die Gebühr bei Vollmachten, bei privaten Zeugnissen und bei Protokollen. Wir erreichen dadurch eine enorme Verwaltungsvereinfachung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Eine weitere Änderung betrifft den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld. Bis jetzt wurde man bereits zur Zahlung aufgefordert, wenn man sein Anliegen vorbrachte. Zukünftig wird es so sein, dass die Gebühr sozusagen erst dann anfällt, wenn die Arbeit erledigt ist. Zuerst die Leistung und dann die Bezahlung – eine völlig neue Philosophie in der öffentlichen Verwaltung!

Ein weiterer wichtiger Punkt dieser Reform im Gebührengesetz betrifft die endgültige Abschaffung der Stempelmarken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden sich natürlich noch daran erinnern können, als der Vorgänger des jetzigen Finanzministers, Rudolf Edlinger, und sein damaliger Staatssekretär Ruttenstorfer sich für die Abschaffung der Stempelmarken haben feiern lassen. In Wirklichkeit war das damals natürlich keine Abschaffung, sondern man hat versucht, durch automatische Einhebung die Bezahlung zu erleichtern. Nur ist dieses Programm an den nicht vorhandenen automatischen Einrichtungen gescheitert. (Abg. Dietachmayr: Aber die rechtlichen Voraussetzungen sind geschaffen worden! – Abg. Böhacker: Aber geh!)

Daher war es dieser Regierung vorbehalten, endlich die Stempelmarken abzuschaffen, und ein Beweis mehr ... (Abg. Dietachmayr: Aber die rechtliche Voraussetzung ist damals geschaffen worden!) Mann, oh Mann, Sie haben keine Ahnung! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)  – Daher ist es dieser Regierung vorbehalten, das in die Tat umzusetzen. Es wird auch weiterhin vieles auf diesem Gebiet geschehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.46


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite