Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 112

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Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht in 938 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Entschließung zustimmen, um ein Zeichen. – Die Entschließung ist vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschlossen worden. (E 116.)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht in 938 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Die Kenntnisnahme dieses Ausschussberichtes erfolgt mit Stimmenmehrheit.

11. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 577/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (947 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit gelangen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Der Wunsch auf Wortmeldungen liegt mir nicht vor.

Daher brauche ich keine Debatte zu eröffnen, sondern wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 947 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Zustimmung erfolgt in zweiter Lesung einstimmig.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen ist.

Meine Damen und Herren! Wir werden in wenigen Minuten fertig sein, aber einige Abstimmungen und Verlautbarungen sind noch notwendig.

12. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien (15 U 571/01x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl (945 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Daher gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses, wonach der Nationalrat Folgendes beschließen möge:

In Behandlung des Ersuchens des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29. November 2001 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl wird festgestellt, dass es sich bei dem inkriminierten Sachverhalt um eine im Beruf gemachte mündliche Äußerung handelt, die gemäß Artikel 57 Abs. 1 B-VG der beruflichen Immunität unterliegt.

Demnach ist eine Strafverfolgung unzulässig.


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