Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 198

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die vollständige Umsetzung der Richtlinie des Rates 1999/70/EG hinsichtlich § 5 (Vermeidung von Missbrauch durch aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere jedoch der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen sechs Monaten einen Gesetzesvorschlag zur innerstaatlichen Umsetzung von § 5 der EU-Richtlinie 1999/70/EG vorzulegen.

Der Gesetzesvorschlag hat insbesondere ein Verbot von Kettenverträgen in allen Arbeits- und Dienstverhältnissen vorzusehen und die im § 5 Abs. 2 der Richtlinie geforderten Begriffbestimmungen zu enthalten."

*****

Bitte, werden Sie nicht jetzt, da Sie schon die Umsetzung der EU-Richtlinie nur mit dem Minimum erfüllen, auch noch in diesem Punkt schon wieder säumig. Setzen Sie die Richtlinie auch bei den Kettenverträgen vollständig um. Das wäre vermutlich auch in Zeiten, in denen von Seiten der Regierung Deregulierung und die Erfüllung nur des Minimums angesagt sind, nicht zu viel verlangt, sondern das, was Sie tun müssen. (Beifall bei den Grünen.)

20.07

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nürnberger. – Bitte.

20.07

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei Amtsantritt dieser Bundesregierung habe ich an den Herrn Bundesminister die rhetorische Frage gerichtet, wie er sich wohl entscheiden werde, wenn es darum geht, sich zwischen Problemen der Wirtschaft und Problemen der Arbeitnehmer entscheiden zu müssen. Heute haben wir wieder solch einen Fall. Er hat mit sich gekämpft: Wer ist stärker, ich oder ich? Die Wirtschaft hat gewonnen, denn – trotz aller Lobhudelei – der vorliegende Gesetzentwurf, die Novelle zum AVRAG, hat drei Schönheitsfehler, geschätzter Herr Bundesminister.

Der erster Punkt ist, dass Sie doch wichtige Personengruppen ausgelassen haben, nämlich Vertragsbedienstete, Beschäftigte nach dem ORF-Gesetz, Hausgehilfen und Hausangestellte.

Weiters: Beim Betriebsübergang haben Sie natürlich auch wieder die Arbeitnehmerrechte auf der Strecke gelassen. Ich nenne Ihnen ein praktisches Beispiel aus meinem Tätigkeitsbereich: Wenn eine Bank als Konzernmutter zwei Metallbetriebe hat und die beiden fusionieren und diese Firma später in Konkurs geht, dann sind auch die Ansprüche der Arbeitnehmer weg, weil es kein Durchgriffsrecht auf die Konzernmutter gibt.

Dritter Punkt, in dem eine Verbesserung notwendig wäre, wo Sie aber wieder eindeutig die Interessen der Wirtschaft vertreten haben: Es wird ein Betrieb veräußert, die Bonität des Erwerbers ist schlechter als die des Verkäufers. Auch wenn das bekannt ist, hat der Arbeitnehmer keinerlei Möglichkeit, zu kündigen, mit seinen Ansprüchen auszutreten. Beim Betriebsübergang gibt es kein Widerspruchsrecht, eine Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer ist dadurch nicht gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe Ihnen daher, vor allem Ihnen, geschätzter Herr Bundesminister, die Möglichkeit, das zu korrigieren und doch vielleicht einmal zu zeigen, dass Sie auch ein bisschen Herz für die Arbeitnehmer haben, indem ich folgenden Antrag einbringe:


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