Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 85

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Herr Dr. Michael Landau, Direktor der Caritas Wien, hat ja das Parlament für die beschlossene Familienhospizkarenz belobigt, aber er hat auch gesagt: Nicht auf den Schlussstein des Gebäudes vergessen! Nächste Schritte sind wichtig.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel, Mag. Barbara Prammer und GenossInnen betreffend Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1136 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1163 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1136 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1163 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

In Z. 2 lautet § 38j Abs. 2 wie folgt:

"(2) Auf die Gewährung von Geldzuwendungen nach Abs. 1 besteht abweichend von § 38a Abs. 4 ein Rechtsanspruch."

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

13.31

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt und damit in Verhandlung beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung steht.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haller. – Bitte.

13.32

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute zwei Änderungen im Bereich des Familienlastenausgleichsgesetzes. Eine betrifft den Familienhärteausgleichsfonds, eine den Familienlastenausgleichsfonds.

Wir haben bereits gestern eine Maßnahme beschlossen, die den Familienlastenausgleichsfonds finanziell belastet, und zwar im Bereich der Beschlussfassung zur "Abfertigung neu". Diese Maßnahme macht es möglich, den Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen, den Familienhospiz-Karenzierten und den Menschen, die in Bildungskarenz gehen, weiter die Beiträge aus dem Familienlastenausgleichsfonds zu bezahlen. Die Kosten für diese Maßnahme werden schätzungsweise 12,1 Millionen € betragen.

Wir beschließen im Bereich des Familienlastenausgleichsgesetzes aber auch eine soziale Absicherung für soziale Härtefälle im Bereich der Familienhospiz, und zwar, dass es in Härtefällen die Möglichkeit gibt, diese Kosten aus dem Familienhärteausgleichsfonds retourniert zu bekommen. Diese Ausgaben sind auch gedeckt.

Außerdem beschließen wir im Bereich des Familienlastenausgleichsgesetzes die einheitliche Durchführung der Untersuchung zur Erlangung der erhöhten Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder, die letztlich mit 600 000 € veranschlagt wird. Dem haben die Sozialdemokraten dankenswerterweise zugestimmt.


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