Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 39

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Meine Frage lautet: Wie hoch sind die durch die Verwaltungsverfahrensnovelle 2002, die gestern hier beschlossen wurde, prognostizierten Einsparungen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Einsparungen durch die erweiterte Anwendung der vereinfachten Verfahren werden vor allem im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung, also in der Landesverwaltung, erfolgen. Dort wird es zu ganz wesentlichen, umfangreichen Einsparungen kommen, zum Beispiel durch die Erweiterung der Höchstgrenzen, durch die Erweiterung der Möglichkeiten in diesem Bereich auch für die Länder, durch die Deregulierung. Ich habe das eingangs schon beantwortet.

Ich glaube, dass wir mit diesem Projekt überhaupt einmal zeigen konnten, dass die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften nicht nur mit den Ländern, sondern auch mit den Städten und Gemeinden hervorragend gewesen ist und letztendlich alle davon profitieren. Zum Beispiel kommt es durch die Umsetzung des One-Stop-Shop-Prinzips in diesem Bereich zu entsprechenden Einsparungen. Im Bereich der Exekutive – das habe ich schon gesagt – ist es auf Grund der Entlastung von Verwaltungstätigkeiten möglich, mehr Polizisten und Gendarmen auf die Straße zu schicken, wodurch Einsparungen in diesem Bereich im Sinne des Bürgers entsprechend umgesetzt werden können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Petrovic, bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Die Palette der Verwaltungsstrafdelikte ist sehr breit. Sie reicht von Verkehrsdelikten bis zu Delikten gemäß EGVG wie etwa rassistischen Diskriminierungen. Im Bereich der Erhöhung der Strafgrenzen ist nicht präzisiert worden, für welche Übertretungen, für welche Delikte die höheren Strafen gelten sollen. Ist das im Rahmen der Regierung diskutiert worden? Das heißt, wo können die Bürgerinnen und Bürger, wo müssen sie mit den höheren Strafgrenzen rechnen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Frau Kollegin Petrovic! Dies ist jetzt zum wiederholten Male eine Frage, die nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt. Selbstverständlich wissen Sie das auch. Aber wenn Sie mir nächstes Mal ankündigen, dass Sie mir auch Fragen aus anderen Zuständigkeitsbereichen stellen wollen, werde ich mich gerne entsprechend darauf vorbereiten und Ihnen dann Fragen aus allen Ressorts beantworten. Aber das ist keine Angelegenheit des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport, wie Sie wissen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit haben wir alle Fragen heute behandelt. Ich bitte noch einmal um Verständnis für die zeitliche Überziehung. Dies war, wie ich meine, im Interesse aller Beteiligten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 3845/AB und 3846/AB.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:


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