Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 192

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

19.42

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Im Prinzip ist schon alles gesagt worden. (Abg. Gradwohl: Eben!)  – Ja, aber nicht von jedem.

Darum werde ich meine Ausführungen ganz kurz halten und zum Ökostromgesetz nur sagen, dass ich mit dieser Neuerung betreffend erneuerbare Energie, die jetzt auf die Beine gestellt worden ist, sehr zufrieden bin. Die bundeseinheitliche Regelung betrachte ich als sehr positiv. Die Änderung des alten Ökostrom-Förderungssystems war im Prinzip notwendig, denn die Regelung über die Länder war nicht das Gelbe vom Ei.

Die neue Regelung führt zu geringeren Kosten für die Endverbraucher: für den Konsumenten, für das Gewerbe und für die Industrie. Außerdem wird an den ökologischen Zielen nicht gerüttelt. Die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energie auf über 78 Prozent der gesamten Stromerzeugung in Österreich bleibt weiterhin als Ziel aufrecht. Der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung wird in Österreich in Zukunft möglich sein. Die Anhebung des Kleinwasserkraftanteils auf über 9 Prozent der Ökostromförderung erachte ich ebenfalls als einen Schritt in die richtige Richtung. Dem nunmehr entfallenden Zertifizierungssystem für Kleinkraftwerke, das in der Praxis nur mangelhaft funktioniert hat, weine ich keine Träne nach.

Beim Ökostromgesetz galt es, eine Fülle unterschiedlicher Interessen unter einen Hut zu bringen, und das ist gelungen. Nicht jeder ist mit jeder Detailfrage zu hundert Prozent einverstanden, aber Gespräche über Lösungen muss es immer wieder geben. Ich bin zuversichtlich, dass in Zukunft auch hier die Detailfragen positiv geklärt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

19.44

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Sicht der Wirtschaft ist das vorliegende Gaswirtschaftsgesetz ausgesprochen und ausschließlich positiv zu bewerten, denn die heimischen Unternehmen haben einen Preisrückgang von etwa 10 bis 20 Prozent – oder umgerechnet etwa 180 Millionen € pro Jahr – zu erwarten, und das ist für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich sehr, sehr positiv.

Das Ökostromgesetz hat positive und negative Seiten. Das möchte ich hier nicht verschweigen, weil es, was die Wirtschaft anbelangt, auch in den Medien teilweise so diskutiert wird. Es ist positiv, dass nunmehr eine bundesweite Optimierung der Förderungsstrategien möglich ist. Es ist auch das ökologische Ziel an sich positiv zu bewerten, denn würde jedes Land für sich allein agieren, so wäre die Lösung für Österreich insgesamt teurer geworden. Überdies haben die Investoren die von ihnen geforderte langfristige Rechtssicherheit.

Als negativ sehen wir es allerdings, dass die Reste der Landesförderungen und Landeszuschläge weiter bestehen, dass es keine Deckelung im Bereich des Ökostroms gibt und dass es leider keine Tarif- und Zuschlagsfestlegung durch den unabhängigen Regulator gibt. Dass das Zertifikatsmodell stirbt, sehen wir an sich schon mit einigem Bedauern, denn es war auch ein Vorschlag der EU und hätte vom System her doch eine Wettbewerbskomponente darstellen können.

Ich gehe jetzt zu einem ganz anderen Thema über, nämlich zum Dauerthema Gewerbeordnung. Hierzu haben wir einen Initiativantrag vorliegen. Der Initiativantrag hat im Wesentlichen zum Inhalt, dass wir die Unabhängigen Verwaltungssenate – weil dies systematisch der Verwal


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