Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 89

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Ich bin daher auch froh darüber, Herr Bundeskanzler, dass ich von Ihnen zwar nicht sehr heftig, aber doch etwas andere Töne gehört habe, als in den letzten Tagen von Minister Bartenstein zu lesen waren. Sie, Herr Bundeskanzler, haben hier wenigstens gesagt, dass Sie für eine europäische Wachstumsinitiative sind, wenn dadurch der Stabilitätspakt nicht gefährdet wird.

Ich denke, das ist ein Punkt, den man deutlicher hervorkehren könnte. Das ist auch unsere Linie, da sind wir uns einig. Es braucht eine europäische Initiative, weil nur eine europäische Initiative tatsächlich den Effekt haben kann, maximalen Anschub für das zu geben, was wir dann in Österreich noch ergänzend tun können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber.)

Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen! Herr Bundeskanzler, Sie haben ge­sagt, die EU-Erweiterung sei eines der Themen, das jetzt vor uns steht. – In der Tat! Sie haben aber zugleich erklärt, dass diese EU-Erweiterung gut vorbereitet ist (Abg. Mag. Molterer: In der Tat!) und haben als Argumente ausschließlich die Ergebnisse der Volksabstimmungen in den Kandidatenländern genannt.

Darf ich Sie, Herr Bundeskanzler, noch einmal daran erinnern, dass hier im Hohen Haus drei Fraktionen, nämlich Ihre Fraktion, die Freiheitlichen und wir von der SPÖ, am 26. November vor zwei Jahren gemeinsam eine Entschließung an die Bundes­regierung beschlossen haben, in der wir sehr konkret Vorschläge gemacht und gesagt haben, diese Erweiterung sei noch vorzubereiten. Es ist eine Qualifikationsoffensive für die österreichischen Arbeitnehmer zu unternehmen, es ist eine Infrastrukturinitiative notwendig, es ist eine Initiative zur Qualifikation auch in den betrieblichen Bereichen und zur Unterstützung der Betriebe in den grenznahen Bereichen notwendig.

Was davon haben Sie realisiert, wenn ich fragen darf? – Sie haben diese EU-Erweite­rung innerösterreichisch nicht so vorbereitet, wie wir es damals gemeinsam verlangt haben. Daher kann ich Sie nur auffordern, das, was jetzt noch möglich ist, vor dem 1. Mai 2004 schleunigst in die Wege zu leiten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Sburny. – Abg. Dr. Fischer: Ich möchte im Protokoll haben: Redner wird beglück­wünscht!)

13.06

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 171/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Peter Wittmann, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsge­setz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevi­denzgesetz geändert werden,

95/A der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Bestimmungen des Bundes-Ver­fassungsgesetzes über das Wahlrecht und ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992), das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volks­befragungsgesetz 1989, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Wählerevi­denzgesetz 1973 geändert werden, sowie

 


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