Ich bin
daher auch froh darüber, Herr Bundeskanzler, dass ich von Ihnen zwar nicht sehr
heftig, aber doch etwas andere Töne gehört habe, als in den letzten Tagen von
Minister Bartenstein zu lesen waren. Sie, Herr Bundeskanzler, haben hier
wenigstens gesagt, dass Sie für eine europäische Wachstumsinitiative sind, wenn
dadurch der Stabilitätspakt nicht gefährdet wird.
Ich
denke, das ist ein Punkt, den man deutlicher hervorkehren könnte. Das ist auch
unsere Linie, da sind wir uns einig. Es braucht eine europäische Initiative,
weil nur eine europäische Initiative tatsächlich den Effekt haben kann,
maximalen Anschub für das zu geben, was wir dann in Österreich noch ergänzend
tun können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber.)
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen! Herr Bundeskanzler, Sie haben gesagt, die EU-Erweiterung sei eines der Themen, das jetzt vor uns steht. – In der Tat! Sie haben aber zugleich erklärt, dass diese EU-Erweiterung gut vorbereitet ist (Abg. Mag. Molterer: In der Tat!) und haben als Argumente ausschließlich die Ergebnisse der Volksabstimmungen in den Kandidatenländern genannt.
Darf ich Sie, Herr Bundeskanzler, noch
einmal daran erinnern, dass hier im Hohen
Haus drei Fraktionen, nämlich Ihre Fraktion, die Freiheitlichen und wir von der
SPÖ, am 26. November vor zwei Jahren gemeinsam eine Entschließung an die
Bundesregierung beschlossen haben, in der wir sehr konkret Vorschläge gemacht
und gesagt haben, diese Erweiterung sei noch vorzubereiten. Es ist eine
Qualifikationsoffensive für die österreichischen Arbeitnehmer zu unternehmen,
es ist eine Infrastrukturinitiative notwendig, es ist eine Initiative zur
Qualifikation auch in den betrieblichen Bereichen und zur Unterstützung der
Betriebe in den grenznahen Bereichen notwendig.
Was davon haben Sie realisiert, wenn ich
fragen darf? – Sie haben diese EU-Erweiterung innerösterreichisch nicht so vorbereitet, wie wir es
damals gemeinsam verlangt haben. Daher kann ich Sie nur auffordern, das, was
jetzt noch möglich ist, vor dem 1. Mai 2004 schleunigst in die Wege zu
leiten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Sburny. – Abg. Dr. Fischer:
Ich möchte im Protokoll haben: Redner wird beglückwünscht!)
13.06
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
3. Punkt
Bericht
des Verfassungsausschusses über die Anträge 171/A der Abgeordneten
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Peter Wittmann, Herbert
Scheibner, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die
Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das
Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das
Volksbegehrengesetz 1973, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973
und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden,
95/A
der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes
über das Wahlrecht und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992), das
Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksbefragungsgesetz
1989, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Wählerevidenzgesetz 1973
geändert werden, sowie