17/A
der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über
die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert
werden (163 der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum
3. Punkt der Tagesordnung.
Zum
Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung erteile ich Frau Abgeordneter
Dr. Fekter das Wort.
Berichterstatterin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Danke, Herr Präsident. – Ich habe eine Druckfehlerberichtigung zum
Bericht des Verfassungsausschusses in 163 der Beilagen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die
Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Volksabstimmungsgesetz
1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973, die
Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das
Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden.
In
Artikel II Ziffer 7, Anlage 4, ist in der Unterstützungserklärung nach der
Wortfolge „Wahl des Nationalrats“ das Wort „am“ einzufügen.
Begründen
möchte ich das folgendermaßen: Bei der Erstellung des Formulars auf elektronischer
Basis ist das oben skizzierte Versehen – nämlich das kleine Wörtchen „am“
wurde irrtümlich vergessen – entstanden.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich danke der Frau
Berichterstatterin für ihre Ausführungen und erteile nun Frau Abgeordneter
Dr. Baumgartner-Gabitzer das Wort. – Bitte.
13.08
Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Gesetzesantrag handelt es sich um einen Gesetzesantrag von vier Parteien, der zum Inhalt hat, dass bei Wahlen auf Bundesebene bei Erreichung des 18. Lebensjahres auch tatsächlich gewählt werden kann. Ich freue mich, dass das ein Vier-Parteien-Antrag geworden ist und glaube, dass wir hier eine sehr konstruktive Diskussion geführt haben.
Ich
möchte gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag einbringen –
auch aller vier Parteien –, nämlich der Abgeordneten Dr. Ulrike
Baumgartner-Gabitzer, Krainer, Scheibner, Dr. Glawischnig und Kollegen zum Bericht des
Verfassungsausschusses (163 der Beilagen) betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung
1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Volksabstimmungsgesetz 1972,
das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973, die
Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz
geändert werden. Ich möchte diesen Antrag ganz kurz in seinen Kernpunkten
erläutern. Er liegt Ihnen vor und ich ersuche Sie, Herr Präsident, dass Sie
diesen auch in die Debatte mit aufnehmen.
Die
Kernpunkte sind, ganz einfach festgehalten, Folgende: Wir haben ein Bundesverfassungsgesetz
vorgelegt, in Wirklichkeit sollte der Titel „Bundesgesetz“ heißen und
Artikel I, in dem die Verfassung tatsächlich geändert wird, als
Verfassungsbestimmung aufgenommen werden.
Der Rest dieses Abänderungsantrages beinhaltet im Wesentlichen Druckfehlerberichtigungen und vor allem Zitierungsanpassungen, wie zum Beispiel den Begriff „Bundesanstalt ,Statistik Österreich‘“. „Österreichisches Statistisches Zentralamt“ ist veraltet, war aber noch im geltenden Gesetzentwurf vorgesehen. – So weit zum Formellen.