Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 90

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17/A der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesge­setz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert werden (163 der Beilagen)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Fekter das Wort.

 


Berichterstatterin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Danke, Herr Präsident. – Ich habe eine Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Verfassungsausschusses in 163 der Beilagen: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Volks­abstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrenge­setz 1973, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden.

In Artikel II Ziffer 7, Anlage 4, ist in der Unterstützungserklärung nach der Wortfolge „Wahl des Nationalrats“ das Wort „am“ einzufügen.

Begründen möchte ich das folgendermaßen: Bei der Erstellung des Formulars auf elektronischer Basis ist das oben skizzierte Versehen – nämlich das kleine Wörtchen „am“ wurde irrtümlich vergessen – entstanden.

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich danke der Frau Berichterstatterin für ihre Ausführungen und erteile nun Frau Abgeordneter Dr. Baumgartner-Gabitzer das Wort. – Bitte.

 


13.08

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Gesetzesantrag handelt es sich um einen Gesetzesantrag von vier Parteien, der zum Inhalt hat, dass bei Wahlen auf Bundesebene bei Erreichung des 18. Lebensjahres auch tatsächlich gewählt werden kann. Ich freue mich, dass das ein Vier-Parteien-Antrag geworden ist und glaube, dass wir hier eine sehr konstruktive Diskussion geführt haben.

Ich möchte gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag einbringen – auch aller vier Parteien –, nämlich der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Krainer, Scheibner, Dr. Glawischnig und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (163 der Beilagen) betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlge­setz 1971, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden. Ich möchte diesen Antrag ganz kurz in seinen Kernpunkten erläutern. Er liegt Ihnen vor und ich ersuche Sie, Herr Präsident, dass Sie diesen auch in die Debatte mit aufnehmen.

Die Kernpunkte sind, ganz einfach festgehalten, Folgende: Wir haben ein Bundesver­fassungsgesetz vorgelegt, in Wirklichkeit sollte der Titel „Bundesgesetz“ heißen und Artikel I, in dem die Verfassung tatsächlich geändert wird, als Verfassungsbestimmung aufgenommen werden.

Der Rest dieses Abänderungsantrages beinhaltet im Wesentlichen Druckfehlerberichti­gungen und vor allem Zitierungsanpassungen, wie zum Beispiel den Begriff „Bundes­anstalt ,Statistik Österreich‘“. „Österreichisches Statistisches Zentralamt“ ist veraltet, war aber noch im geltenden Gesetzentwurf vorgesehen. – So weit zum Formellen.

 


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