Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 252

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meint er dann, wenn es mit der Schablonenverordnung Probleme gegeben habe, hätte sich der Aufsichtsrat an die Politik wenden müssen. Na bitte, meine Damen und Herren, das gehört doch aufgeklärt! Finz war ja in Wirklichkeit schon am 19. Septem­ber 2002 über all die Dinge informiert und hat direkt hier im Nationalrat im März bereits Kenntnis gehabt.

Ich würde sagen, er sollte sich überhaupt ein bisschen mehr seinen Aufgaben widmen, der Staatssekretär Finz, und ein bisschen weniger der Steuercausa Grasser! Da hat er halb Europa nach irgendeinem Gutachten abgesucht, hat dann ein unpassendes ge­funden, das er nicht einmal herzeigen wollte. Das schallende Gelächter der Journalis­ten war ja dann eigentlich die gerechte Entlohnung. (Abg. Großruck: Das ist ein Mono­log!)

Kollege Großruck! Ein Letztes: Sie sind ja auch kein besonderer Aufdecker und Auf­klärer, wie sich herausgestellt hat. (Abg. Großruck: Eine Dichterlesung hält er jetzt!) Die Regierung erfüllt ihre Aufgaben nicht. Sie hat kein Konzept. Sie verschleudert Volksvermögen, applaudiert sich dann selber, und Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ und von der ÖVP, verhindern die Untersuchung! Das ist eine Methode, die die Wählerinnen und Wähler längst durchschaut haben, Kollege Rasinger, und die Rech­nung wird bei den nächsten Wahlen präsentiert werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Großruck: Eine „flammende“ Rede!)

22.02

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abge­ordneten beträgt jeweils 5 Minuten.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte. (Abg. Dr. Cap: Pflicht­verteidiger!)

 


22.02

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss sagen, das war eine sehr schwache Pflichtübung, die Sie da geboten haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Es war kein beweiskräftiges Argu­ment dabei, sondern das war ein reines Verlesen von schon in Zeitungen erschienenen Wiedergaben und Behauptungen, die durch überhaupt nichts belegt sind. (Widerspruch bei der SPÖ.)

Herr Kollege Kräuter, ich muss Sie doch bitten: Wenn Sie schon einen Untersuchungs­ausschuss beantragen, dann sollten Sie einigermaßen zwischen den Aufgaben eines Untersuchungsausschusses und der Kontrolle der politischen Verantwortlichkeit unter­scheiden. Beides haben Sie offensichtlich nicht verstanden, denn es ist ganz klar: Was den ÖIAG-Bereich betrifft, gibt es Organverantwortlichkeit im Sinne des Aufsichtsrates, was die Schablonenverordnung anbelangt, gibt es eine ganz klare Zuständigkeit des Rechnungshofes.

Der Rechnungshof ist ja hier auch entsprechend tätig geworden. Das gilt im Übrigen auch für den Herrn Androsch. Der braucht nicht großartige Interviews zu geben, bei­spielsweise im „NEWS“ von heute, sondern er soll sich den Rechnungshofbericht des Jahres 2000 anschauen und den Salinenverkauf. Der ist ja auch nicht ganz so gelau­fen, wie er hätte laufen können. Er hätte genug damit zu tun, da über Verschwendung von Vermögen nachzulesen.

Was aber Ihre Vorgangsweise hier anbelangt, muss ich schon sagen, dass Sie mate­riell und formal überhaupt nicht begründet ist. Wenn Sie sich ganz kurz einmal Ihren eigenen Antrag zu Gemüte führen und dann schauen, was passiert ist, dann sehen Sie, dass eigentlich all das, was sich die Regierung vorgenommen hat, im Wesent­lichen eingehalten wird: Die möglichst hohe Wertsteigerung des Unternehmens, die


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