Frau Kollegin Pablé! Die Anknüpfung am alten Reichspolizeikostengesetz kann nicht die Perspektive sein. (Abg. Wittauer: Warum nicht?) Ich war selbst überrascht, dass die Einnahmen aus diesen Bußgeldern nicht vollständig den Ländern zufließen, wovon ich ausgegangen bin, sondern dass je nach Gesetz – in diesem Fall Bundesgesetz –, das abgemahnt wird, die Einnahmen dem Bund zufließen.
Ich kann nur sagen: Es macht Sinn, und es ist auch eine Vereinfachung, und es ist perspektivisch gesehen beziehungsweise von der Intention her, wofür Bußen eingehoben werden, absolut sinnvoll, dass die Einnahmen der Sozialhilfe zufließen und nicht unbedingt dem Innenministerium.
Also von daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir im Ausschuss darüber intensiv weiter diskutieren, aber in der Tendenz diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen und ihn umsetzen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
22.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 248/A dem Verfassungsausschuss zu.
17. Punkt
Erste Lesung:
Antrag der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Bundesamtes
für Verkehr (Bundesamt für Verkehr-Gesetz – BAVG) erlassen und das
Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz
1967 – KFG 1967), das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften
über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 –
StVO 1960), das Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit
Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG), das
Bundesgesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz –
GGBG 1998), das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft
(Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002), das Bundesgesetz zur
Durchführung des Übereinkommens über die internationale Beförderung leicht verderblicher
Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung
zu verwenden sind (ATP-Durchführungsgesetz 1970), das Bundesgesetz über
sichere Container (Containersicherheitsgesetz – CSG), das
Kraftfahrzeugsteuergesetz – KfzStG, das Bundesgesetz über den Führerschein
(Führerscheingesetz – FSG), das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung
von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG), das Bundesgesetz
über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit
Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG), das
Umsatzsteuergesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außenhandelsgesetz,
das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße –
TGSt), das Zollrecht-Durchführungs-Gesetz, das Bundesgesetz über die Allgemeine
Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und das
Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen
(Bundesstraßen-Mautgesetz) geändert werden (Bundesamt für Verkehr – Errichtungsgesetz)
(247/A)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die
Debatte ein.