Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 253

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Frau Kollegin Pablé! Die Anknüpfung am alten Reichspolizeikostengesetz kann nicht die Perspektive sein. (Abg. Wittauer: Warum nicht?) Ich war selbst überrascht, dass die Einnahmen aus diesen Bußgeldern nicht vollständig den Ländern zufließen, wo­von ich ausgegangen bin, sondern dass je nach Gesetz – in diesem Fall Bundesge­setz –, das abgemahnt wird, die Einnahmen dem Bund zufließen.

Ich kann nur sagen: Es macht Sinn, und es ist auch eine Vereinfachung, und es ist perspektivisch gesehen beziehungsweise von der Intention her, wofür Bußen eingeho­ben werden, absolut sinnvoll, dass die Einnahmen der Sozialhilfe zufließen und nicht unbedingt dem Innenministerium.

Also von daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir im Ausschuss darüber intensiv weiter diskutieren, aber in der Tendenz diesem Vorschlag die Zustim­mung erteilen und ihn umsetzen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

22.06

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 248/A dem Verfassungsausschuss zu.

17. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verkehr (Bundesamt für Verkehr-Gesetz – BAVG) erlas­sen und das Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über das Kraftfahrwesen (Kraft­fahrgesetz 1967 – KFG 1967), das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vor­schriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsord­nung 1960 – StVO 1960), das Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförde­rung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG), das Bundesgesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförde­rungsgesetz – GGBG 1998), das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirt­schaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002), das Bundesgesetz zur Durch­führung des Übereinkommens über die internationale Beförderung leicht ver­derblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind (ATP-Durchführungsgesetz 1970), das Bundesgesetz über sichere Container (Containersicherheitsgesetz – CSG), das Kraftfahrzeugsteuergesetz – KfzStG, das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG), das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförde­rung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG), das Bun­desgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Perso­nen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG), das Umsatzsteuergesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außenhandelsge­setz, das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertrans­portgesetz-Straße – TGSt), das Zollrecht-Durchführungs-Gesetz, das Bundesge­setz über die Allgemeine Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungs­gesetz) und das Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz) geändert werden (Bundesamt für Verkehr – Errich­tungsgesetz) (247/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 17. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


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