Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 89

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In diesem Zusammenhang wäre es gut gewesen zu überlegen, wieso eigentlich ein Vorsteuerabzug bei einem Gebäude einen wirtschaftlichen Vorteil für das Unter­nehmen bringt. – Wir alle wissen, warum es so ist: So laufen ja die vielen Mietkauf­mo­delle, wo man kauft, eine Konstruktion schafft, in der man vermietet, für die USt bei Geschäftsräumen optiert oder überhaupt – noch besser! – bei Wohnräumen mit 10 Prozent verustet und das Objekt nach zehn Jahren auf die Person überträgt, die vorher der Nutzer war, der dann letztlich eine geringere Steuer zu tragen hat als einer, der gleich eine Eigentumswohnung kauft oder eine Genossenschaftswohnung mietet.

Das schmeckt uns nicht! Wir wollen hier eine Gleichbehandlung haben, auch wenn wir wissen, dass es Problemfälle gibt. Besser wäre es gewesen, eine generelle Lösung zu finden und dann vielleicht im Unternehmensbereich dort, wo Härten gewesen wären, nur diese auszubessern. Daher möchten wir diesem Teil nicht die Zustimmung geben. Ich bitte um Verständnis dafür. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.33

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


13.33

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Matznetter hat bereits darauf hingewiesen, dass das, was uns heute als Novellierung des Umsatz­steuer­rechts vorliegt, eine Vorgeschichte hat – ich glaube sogar, eine Vorgeschichte, wie sie ziemlich einmalig in diesem Haus ist. Wir haben etwas zweimal, und zwar am 7. No­vember und am 27. November 2003, im Finanzausschuss unter Einbeziehung einer Reihe von Experten einstimmig beschlossen, wobei im letzten Augenblick vor der zweiten Lesung andere Experten darauf hingewiesen haben, dass sich da oder dort negative Auswirkungen auf Grund der vorgesehenen legistischen Lösung ergeben könnten. Wir haben daher zweimal die Reißleine gezogen.

Der ganze Vorgang zeigt – darum gehe ich auf diesen Vorgang und weniger auf den Inhalt ein, den Herr Kollege Matznetter schon dargelegt hat –, wie komplex und kompli­ziert das Steuerrecht bis heute insgesamt geworden ist. Es ist ja kein Zufall, dass der Berufsstand der Steuerberater eine Wachstumsbranche darstellt. Dieses Steuerrecht wird zusätzlich durch die Frage erschwert, inwieweit eine Anpassung des nationalen Steuerrechts an EU-Recht erforderlich ist oder nicht. Das ist gleichsam die Poten­zierung der Schwierigkeiten!

Wir haben daher zweimal nach bestem Wissen und Gewissen unter Einbeziehung von Experten Lösungsvorschläge gemacht. Doch im letzten Augenblick mussten wir sagen: Nein. Es ist besser, wir gestehen ein, dass das, was wir einstimmig im Finanz­aus­schuss beschlossen haben, doch nicht der richtige Weg ist, und unternehmen einen neuerlichen Anlauf. – Heute ist es der dritte Anlauf. Ich bedauere, wenn beim dritten Anlauf die Einstimmigkeit nicht mehr gegeben ist.

Dennoch sage ich: Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einbe­ziehung aller Experten, derer wir habhaft werden konnten – unter Einbeziehung der Experten des Finanzministeriums, von Steuerberatern, von Praktikern aus der Bau­branche –, versucht, eine Regelung zu finden, die für die Zukunft halten wird. Aber ich sage ganz offen, meine Damen und Herren: Wir können noch so viele Gutachten ein­holen. Die letzte Entscheidung, ob etwas verfassungskonform oder EU-konform ist, kann uns kein Experte abnehmen. Die letzte Entscheidung hat der Verfassungs­gerichtshof beziehungsweise der EuGH – und dieses Restrisiko bleibt dem Gesetz­geber immer erhalten.

 


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