Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 90

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Wir haben dann bewusst über den Jahreswechsel eine gewisse Cooling-off-Periode eingeführt. Ich gebe zu, dass in dieser staubtrockenen Materie die Emotionen zwi­schen den Herren der Steuersektion des Finanzministeriums und anderen Experten, die wir herbeigeholt haben, zum Teil hochgegangen sind. Ich glaube, das muss eine Zusammenarbeit zwischen Parlament und Ministerium einfach aushalten. Ich glaube auch, dass wir uns sozusagen wieder gefunden haben, und ich möchte allen Experten danken, die uns hier beraten haben.

Folgendes möchte ich noch sagen: Er sitzt immer bescheiden in der letzten Reihe, ein ruhiger Mandatar: Konrad Steindl. Er war eigentlich der Erste – als Nicht-Mitglied des Finanzausschusses! –, der darauf hingewiesen hat, dass wir da die Notbremse ziehen müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Lieber Konrad Steindl, es tut mir Leid, dass die Geschäftsordnung die Ehren­mit­gliedschaft in einem Fachausschuss nicht vorsieht – wenn es die gäbe, würde ich dich zum Ehrenmitglied des Finanzausschusses ernennen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Statt dem ersten Redner hätte er reden können!)

Meine Damen und Herren! In diesem Sinne sage ich noch einmal: Es gibt keine Ga­rantie. Ein Restrisiko bleibt vor den Höchstrichtern immer – egal, ob Verfassungs­gerichtshof oder EuGH.

Nach bestem Wissen und Gewissen haben wir das ausgearbeitet, und ich gehe davon aus, dass das auch in Zukunft halten wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.37

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.

 


13.37

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Von den Vorrednern wurde schon erläutert, um welches Gesetz es sich handelt und welche Umstände es waren, die uns zu dieser aus meiner Sicht sehr weisen Entscheidung geführt haben. Dies ist eine sehr komplexe und komplizierte Gesetzesmaterie, die uns in der Entscheidungsfindung und im Ent­scheidungsfindungsprozess sehr verunsichert hat.

Ich denke, wenn wir dieses Seeling-Urteil des EuGH in Österreich umgesetzt hätten, dann wäre es zu einer krassen Schieflage gekommen. Das ist meine persönliche Beur­teilung. Weiters hätte dies eine gewisse Ungerechtigkeit in der steuerlichen Maßnahme zu Tage gefördert. Unsere Regelung, die wir im Grunde genommen beibehalten, ist eigent­lich der einzige Korridor – nicht ein Ausweg, der einzige Korridor! –, der dem Gleichheitsanspruch gerecht wird. Daher stehen wir vollinhaltlich zu dieser Ent­scheidung, die hier getroffen wurde. Ich denke, dass diese Entscheidung auch halten wird und im Interesse der österreichischen Steuerzahler ist. (Beifall bei den Frei­heit­lichen und der ÖVP.)

13.39

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


13.39

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die schwierige Entstehungsgeschichte wurde ja schon gewürdigt. Ich will mich dem nicht verschließen: Es ist ein schwieriges Problem. Es ist ja auch nicht jedes Urteil des Europäischen Gerichtshofes in sich logisch nach­voll-


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