Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 224

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Das zweite Beispiel, andersrum: Eine Irin wohnt seit 20 Jahren in Österreich. Sie ist irische Staatsbürgerin, hat ihren Wohnsitz aber schon sehr lange hier. Sie treibt ab und wird damit nach irischem Strafrecht straffällig. Irland kann die Auslieferung verlangen, obwohl sich die Irin schon lange in einem Lebensverbund bewegt, der eine andere Judikatur kennt, eine Judikatur wie in Österreich, wo das nicht strafbar ist.

Gegen diese Fälle schützt diese rechtliche EU-Anpassung nicht. Der Europäische Haftbefehl kann unter widrigen Umständen dazu führen, dass diese Irin wegen dieses Abtreibungsdeliktes nach irischer Rechtsprechung dann in ihr Heimatland transferiert wird, ausgeliefert werden muss und dort verurteilt wird.

Deshalb war ja auch das Plädoyer meiner Kollegin, dass wir in Europa wirklich generell eine zivilrechtliche und strafrechtliche Vereinheitlichung anstreben sollten und nicht auf der Basis von Austausch und Auslieferungen mehr oder weniger eine Zone schaffen, in der womöglich Willkür auf Grund unscharfer Begriffe – sprich „Sabotage“, sprich „Cyber-Kriminalität“ – ausgeübt wird und Tür und Tor geöffnet sind.

Das sind unsere Bedenken, und deswegen stimmen wir dagegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.25

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.25

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Einwendungen, die hier gegen das Gesetz erhoben worden sind, sind Einwendungen, die in der ursprünglichen Diskussion erho­ben und eigentlich im Rahmen der letzten Debatten weitestgehend beseitigt worden sind.

Ich glaube auch – und das war letztlich der Aufwand in der Diskussion, die wir hier geführt haben –, dass die ursprüngliche Konzeption eigentlich eine Groteske gewesen wäre. Und ich muss schon eines sagen: Das, was ich persönlich aus der Diskussion gelernt habe, war, dass es nicht angeht, sich Materien mehr oder weniger mit einer gewissen Scheu zu nähern, nicht mit den europäischen Instanzen zu diskutieren, weil man die Befürchtung hat, vielleicht nicht überzeugend wirken zu können.

Ich darf Ihnen nur sagen – weil in der Diskussion immer wieder kam, der Rat hat beschlossen, es soll offensichtlich so sein –, dass der Rat auch tatsächlich wollte, dass Staatsbürger eines Landes wegen eines Deliktes, das dort kein Delikt ist, also wegen eines Nichtdeliktes, ausgeliefert werden. Das kann ja nicht der Fall sein, und daher haben wir auch – und dass es dazu kam, dafür bin ich dankbar – die Diskussion mit Experten verlangt, um noch einmal die Möglichkeiten durchzudiskutieren und eine Verbesserung herbeizuführen.

In diesem Sinne stellen wir folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé und Kollegen zur Regie­rungs­vorlage (370 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz über die justizielle Zusammen­arbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) in der Fassung des Ausschussberichtes (439 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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