Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 225

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Die Regierungsvorlage (370 d.B.) eines Bundesgesetzes über die justizielle Zusam­men­arbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), in der Fassung des Ausschussberichtes (439 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Im § 5 Abs. 2 hat die Wendung „nach österreichischem Recht gerichtlich strafbar sind und“ zu entfallen.

2. § 5 Abs. 3 hat zu lauten:

„(3) Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen einen österreichischen Staatsbürger ist unzulässig, wenn

1. der Betroffene keine Taten im Hoheitsgebiet des Ausstellungsstaats begangen hat, und

2. nach österreichischem Recht außerhalb des Bundesgebiets begangene Taten glei­cher Art nicht dem Geltungsbereich der österreichischen Strafgesetze unterlägen.“

3. Im § 7 Abs. 2 hat im Eingang die Wendung „nach österreichischem Recht gerichtlich strafbar sind und“ zu entfallen.

4. In § 77 Abs. 1 erster Satz wird die Wendung „von Abs. 7“ durch die Wendung „des Zweiten Abschnitts des III. Hauptstücks“ ersetzt.

5. In § 77 Abs. 2 werden nach dem Wort „Staatsbürger“ die Worte „auch dann“ eingefügt.

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Der langen Rede kurzer Sinn, meine Damen und Herren: Ich bin froh, dass es gelun­gen ist, eine vernünftige Lösung zustande zu bringen. Ich verstehe nicht, warum man so lange nachhaltig Widerstand geleistet hat, warum man wirklich in Kauf nehmen wollte, dass Staatsbürger wegen solcher Delikte ausgeliefert werden.

Dass wir uns natürlich insgesamt eine internationale Weiterentwicklung und Harmo­nisierung der gesamten Rechtsmaterien in Europa wünschen, ist klar. Der Weg dorthin wird leider noch etwas länger dauern. In der Zwischenzeit ist das sicherlich eine, für uns jedenfalls, akzeptable Übergangsmöglichkeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.28

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Jarolim eingebrachte Abänderungsantrag Dr. Jarolim, Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé und Kollegen zur Regie­rungsvorlage (370 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz über die justizielle Zusammen­arbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) in der Fassung des Ausschussberichtes (439 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (370 d.B.) eines Bundesgesetzes über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), in der Fassung des Ausschussberichtes (439 d.B.) wird wie folgt geändert:

 


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