Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 10

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Weiters wurde für die Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 eine Redezeitbeschränkung von 10 Minuten pro Fraktion bei beliebig vielen Rednern festgelegt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir werden so vorgehen.

1. Punkt

Wahl des Zweiten Präsidenten des Nationalrates/der Zweiten Präsidentin des Nationalrates gemäß § 21 Abs. 3 GOG

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

In Übereinstimmung mit der Präsidialkonferenz schlage ich vor, dass wir eine Debatte durchführen. Dazu ist die Zustimmung des Hohen Hauses notwendig.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

*****

Ich gebe bekannt, dass ein Wahlvorschlag vorliegt. Er wurde von der Sozial­demokratischen Partei eingebracht und lautet auf Abgeordnete Mag. Barbara Prammer.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Molterer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


14.03

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Präsident! Seit 1945 stellt die mandatsstärkste Partei im Nationalrat den Präsidenten, die zweitstärkste den Zweiten Nationalratspräsidenten – obwohl die Geschäftsordnung eine derartige Regelung nicht vorsieht. Das ist eine gute Usance, das ist eine richtige Usance, und die Österreichische Volkspartei wird daher auch an dieser Usance festhalten.

Das bedeutet, dass wir das Vorschlagsrecht der SPÖ für den Zweiten National­ratspräsidenten selbstverständlich respektieren. Das bedeutet aber auch, dass wir alle Vorschläge, die gemacht werden, hinsichtlich der konkreten Vorstellungen, die die Österreichische Volkspartei für dieses Amt respektive für die Ausübung dieses Amtes hat, nach bestem Wissen und Gewissen prüfen. Dazu zählen

erstens: Objektivität und Überparteilichkeit, insbesondere bei der Erfüllung der Amts­führung hier im Haus,

zweitens: eine eingehende Kenntnis der Geschäftsordnung und der parlamentarischen Spielregeln, aber nicht nur nach den Buchstaben, sondern auch nach dem Geist der Geschäftsordnung,

drittens: eine Vorbildwirkung bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen der Ge­schäftsordnung, weil es ja der Vorsitz führende Präsident und somit selbstverständlich auch der Zweite Präsident ist, der die Würde des Hauses, den Anstand zu wahren hat und auch entsprechend Vorbild sein muss,

 


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