Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung geändert wird, samt Titel und Eingang in 582 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 583 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
13. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird (586 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (516 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz und
das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert werden (587 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte.
14.05
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute dieses Energieabgabenvergütungsgesetz beschließen, dann tue ich das, sage ich ganz offen, mit großer Erleichterung, weil hier ein Problem, das seit Jahren wie ein Damoklesschwert über energieintensiven Betrieben gehangen ist, entschärft wird.
Durch eine Entscheidung der EU-Kommission war praktisch ab dem Jahre 2002 die Frage Energieabgabenvergütung in Österreich strittig. Als „worst case“ hätte eine Situation gedroht, wonach die energieintensiven Unternehmen mit einer Mehrbelastung in Form einer Rückzahlung der Vergütung bis zu 900 Millionen € belastet worden wären.
Ich bin daher sehr froh darüber, dass es in langwierigen und monatelangen Verhandlungen gelungen ist, die heutige Lösung durch das Parlament zu ermöglichen. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Finanzminister und seinen Mitarbeitern, die mehrfach sehr schwierige Verhandlungen und Gespräche mit Kommissar Monti hatten, dass wir