Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 108

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 564 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Er ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (447 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfas­sungsgerichtshofgesetz 1953 und die Europawahlordnung geändert werden (565 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.53

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch die Zuhörer möchte ich begrüßen! Mit dieser Novelle werden wir die Bürokratie modernisieren, insbesondere jene der Höchstgerichte. Es ist so, dass der Verfassungsgerichtshof ja erheblichen Belastungen ausgesetzt ist: 7 000 Eingaben pro Jahr, und die Zahl steigt zwar nicht mehr, aber sie sinkt auch nicht wesentlich. Daher ist es notwendig, dass das Parlament die Höchstgerichte legistisch unterstützt und Verbesserungen, die vorgeschlagen werden, umsetzt.

Diese Novelle ist einerseits dazu da, Unklarheiten in den Begriffen, die immer wieder zu hohem Klärungsaufwand geführt haben, zu beseitigen, aber auch neue Tech­nologien zum Einsatz zu bringen. Neu für die Beschwerdeführer – also für die rechtsuchende Bevölkerung – ist, dass Tele-Banking erlaubt ist.

Sie wissen ja, meine Damen und Herren: Wir haben die Stempelmarken schon vor längerer Zeit abgeschafft. Die Einzahlung und die Belege für die Einzahlung haben dann aber doch Bürokratie bedeutet. Da ist es gerechtfertigt, sich auch der neuen, modernen Methoden zu bedienen, sodass nicht nur Überweisungen per Post und per Kreditinstitut zulässig sind, sondern auch Tele-Banking zulässig ist. Es ist das ein moderner Rechtszugang, den wir mit der Novelle selbstverständlich unterstützen.

Die notorische Überbelastung des Verwaltungsgerichtshofes wurde ja bereits mit mehreren Maßnahmen entschärft. Die Unabhängigen Verwaltungssenate – die UVS –, der Unabhängige Finanzsenat – UFS – oder das jüngst eingerichtete Gremium, der Bundesasylsenat, entlasten zwar den Verwaltungsgerichtshof in manchen Bereichen, aber eine Strukturreform ist trotzdem notwendig.

 


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