Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als letzter Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neugebauer. – Bitte.
14.02
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich nütze diesen Tagesordnungspunkt, um zwei Dinge zu schärfen:
Erstens ist die Personalanforderungsrechnung im Bereich Richter und Staatsanwälte bereits neun beziehungsweise zwölf Jahre alt und bedarf für diesen Personenkreis im Schoße des Justizministeriums dringend einer Überarbeitung.
Zweitens weise ich aus aktuellen Gründen darauf hin, dass es bei den bevorstehenden Budgetverhandlungen auch im Hinblick auf die Personalstände notwendig sein wird, den Fehlbestand, den wir derzeit im Bereiche der Richter – insbesondere bei den Höchstgerichten VfGH, VwGH und beim Obersten Gerichtshof – haben, einer deutlichen Prüfung zu unterziehen, damit dem Rechtsstaat nicht die Luft ausgeht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.02
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 447 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Er ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 565 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist ebenfalls einstimmig angenommen. (E 64)
6. Punkt
Bericht
des Kulturausschusses über den Antrag 401/A der Abgeordneten
Dr. Andrea Wolfmayr, Mag. Christine Muttonen, Mag. Eduard
Mainoni, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern
geändert wird und über den Antrag 392/A (E) der Abgeordneten
Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung
der „Änderung der Verordnung zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen,
die nach dem BG über die Errichtung einer Bundesbeschaffungs-Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind“ (BGBl 312/2002) (608
der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.