Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 65

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sowie das Inhaltsverzeichnis treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.‘“ (Abg. Parnigoni: Da ha­ben Sie eineinhalb Jahre gebraucht, dass Sie so eine Vorlage zusammenbringen?!) – Sie werden mich nicht hindern, das vorzulesen!

„,Die §§ 10a und 10b treten mit Ablauf des 30. Juni 2005 außer Kraft.‘“

*****

Dieser Antrag liegt Ihnen allen vor. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.

Unterm Strich danke ich allen, meine Damen und Herren, die in den Ausschüssen mit­gewirkt und dazu beigetragen haben, eine konstruktive Arbeit zu leisten, insbesondere Ihnen, sehr geehrter Herr Innenminister. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.44

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Innenausschusses (723 d.B.) über die Regierungsvorlage (643 d.B.) eines Bundesge­setzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Bundes­gesetz über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder und die Ver­fügung über die Wachkörper der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und das Beamten-Dienstrechtsgesetz geändert werden (SPG-Novelle 2005)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Bundesgesetz über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder und die Verfügung über die Wachkörper der Bundespolizei und der Bundesgendarme­rie und das Beamten-Dienstrechtsgesetz geändert werden (SPG-Novelle 2005) (643 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (723 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel I Z 31 lautet wie folgt:

„31. § 94 wird folgender Abs. 16 angefügt:

,(16) Die §§ 16 Abs. 2 Z 1, 35 Abs. 1 Z 7 und 8, 36a, 38a Abs. 4, 53 Abs. 1 Z 2a, 54 Abs. 4b und 6, 56 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2, 57 Abs. 3, 59 Abs. 2, 62, 62a Abs. 1, 3 und 7, 80b, 83a, 84 Abs. 1 Z 3 und 4 und 94a in der Fassung BGBl. I Nr. XXXX/2004 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Die §§ 5 Abs. 2, 5a Abs. 3, 7 Abs. 2 und 4a, 8 Abs. 1 und 2, 9 Abs. 1 und 4, 10, 11, 13, 14 Abs. 4, 96 Abs. 6 sowie 97 Abs. 3 in der Fassung des BGBl. I Nr. XXXX/2004 sowie das Inhaltsverzeichnis treten mit 1. Juli 2005 in Kraft. Die §§ 10a und 10b treten mit Ablauf des 30. Juni 2005 außer Kraft.‘“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Mag. Weinzinger. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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