sowie das Inhaltsverzeichnis treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.‘“ (Abg. Parnigoni: Da haben Sie eineinhalb Jahre gebraucht, dass Sie so eine Vorlage zusammenbringen?!) – Sie werden mich nicht hindern, das vorzulesen!
„,Die §§ 10a und 10b treten mit Ablauf des 30. Juni 2005 außer Kraft.‘“
*****
Dieser Antrag liegt Ihnen allen vor. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.
Unterm Strich danke ich allen, meine Damen und Herren, die in den Ausschüssen mitgewirkt und dazu beigetragen haben, eine konstruktive Arbeit zu leisten, insbesondere Ihnen, sehr geehrter Herr Innenminister. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
12.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Kößl, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht
des Innenausschusses (723 d.B.) über die Regierungsvorlage (643 d.B.) eines
Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz,
das Bundesgesetz über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder
und die Verfügung über die Wachkörper der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie
und das Beamten-Dienstrechtsgesetz geändert werden (SPG-Novelle 2005)
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Das
Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz,
das Bundesgesetz über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder
und die Verfügung über die Wachkörper der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie
und das Beamten-Dienstrechtsgesetz geändert werden (SPG-Novelle 2005) (643
d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (723 d.B.) wird wie folgt geändert:
Artikel I
Z 31 lautet wie folgt:
„31.
§ 94 wird folgender Abs. 16 angefügt:
,(16)
Die §§ 16 Abs. 2 Z 1, 35 Abs. 1 Z 7 und 8, 36a, 38a
Abs. 4, 53 Abs. 1 Z 2a, 54 Abs. 4b und 6, 56 Abs. 1
Z 3 und Abs. 2, 57 Abs. 3, 59 Abs. 2, 62, 62a Abs. 1,
3 und 7, 80b, 83a, 84 Abs. 1 Z 3 und 4 und 94a in der Fassung BGBl. I
Nr. XXXX/2004 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Die §§ 5 Abs. 2, 5a
Abs. 3, 7 Abs. 2 und 4a, 8 Abs. 1 und 2, 9 Abs. 1 und 4,
10, 11, 13, 14 Abs. 4, 96 Abs. 6 sowie 97 Abs. 3 in der Fassung
des BGBl. I Nr. XXXX/2004 sowie das Inhaltsverzeichnis treten mit 1. Juli
2005 in Kraft. Die §§ 10a und 10b treten mit Ablauf des 30. Juni 2005
außer Kraft.‘“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.