Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 235

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Auf Grund des systematischen Zusammenhangs mit der durch das Steuerreformge­setz 2005 eingeführten Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen für den Erwerb von Beteiligungen soll die Bestimmung ebenfalls mit Veranlagung 2005 in Kraft treten. Um aber nicht in die Überlassung von Finanzmitteln, die auf Grund bestehender Ver­träge erfolgt, einzugreifen, gilt die Bestimmung für vor dem 1. November abgeschlos­sene Verträge nicht. Die Überlassung von Finanzmittel auf Grund bestehender Verträ­ge soll daher von der Neuregelung nicht tangiert werden.

Zu Z 7 und 8 (§ 42 Abs. 2, § 49 Abs. 17 und 18 InvFG 1993):

Der VfGH hebt mit der Entscheidung vom 15. Oktober 2004, G 49, 50/04-8, im Bun­desministerium für Finanzen eingelangt am 1. Dezember 2004, § 42 Abs. 2 Invest­mentfondsgesetz 2003 mit sofortiger Wirkung auf. Die Regierungsvorlage zum Abga­benänderungsgesetz 2004 (686 der Beilagen) in der Fassung des Finanzausschusses (734 der Beilagen) trägt dem VfGH bereits vollinhaltlich Rechnung, indem § 42 Abs. 2 um zwei Sätze erweitert wird. Da allerdings der VfGH formal den gesamten § 42 Abs. 2 aufhebt, ist er gesamt inkl. der beiden in der Regierungsvorlage zum Abgabenände­rungsgesetz 2004 (686 der Beilagen) in der Fassung des Finanzausschusses (734 der Beilagen) angefügten Sätze wieder zu verlautbaren. Betreffend des Nachweises der ausschüttungsgleichen Erträge (Nachweis kann auch durch Anteilinhaber erbracht werden) ist daher ebenfalls ein früheres Inkrafttreten vor zu sehen.

Zu Z 9 (§ 14a NoVAG):

Das Angebot an Fahrzeugen mit niedriger Leistung und Partikelfilter wird sich erst im zweiten Halbjahr 2005 wesentlich erweitern, sodass für diese Fahrzeuge das Inkrafttre­ten der Bonus/Malus-Regelung auf 1. Jänner 2006 verschoben wird.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.36

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kleine Koalition zeigt auch heute wieder, wie man es falsch macht. (Abg. Dr. Mitterlehner: Groß genug für euch! – Hei­terkeit bei der ÖVP.) Ja, aber es ist die kleinste Koalition, die jemals in Österreich re­giert hat. Das muss man auch sagen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Und auch die erfolg­reichste! – Zwischenruf bei der ÖVP.) Gut? Das ist eine andere Frage.

Auch heute wieder beim Dieselpartikelfilter zeigt uns die kleine Koalition, wie man es falsch macht. Es sterben laut WHO in Österreich zirka 2 500 Menschen an den Parti­keln, die von Dieselfahrzeugen emittiert werden. Das sind zwei- bis dreimal so viele, wie im Straßenverkehr direkt durch Unfälle sterben. Der Großteil dieser Partikel wird emittiert von LKW und von Bussen. Also würde man annehmen, dass dieses Gesetz vor allem LKW und Busse betrifft. Das ist aber nicht der Fall, und das ist gleich der erste Fehler: Diese Regelung betrifft einzig und allein PKW.

Nach heutiger Gesetzeslage werden PKW mit Dieselpartikelfilter stärker besteuert als PKW ohne Dieselpartikelfilter. Sie sind auch von Haus aus um zirka 600 € teurer. Mit der höheren Besteuerung ist ein Fahrzeug mit Partikelfilter heute um etwa 1 000 € teu­rer als eines ohne. Nach dem Gesetz ist es noch immer teurer und nicht billiger. Zwei­ter Fehler: Ein Auto mit Dieselpartikelfilter ist noch immer um 400, 500 € teurer als eines ohne. Also kein vernünftiges Gesetz, das einen ökonomischen Anreiz setzt, um auf diese Technologie umzusteigen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite