Auf
Grund des systematischen Zusammenhangs mit der durch das Steuerreformgesetz 2005
eingeführten Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen für den Erwerb von
Beteiligungen soll die Bestimmung ebenfalls mit Veranlagung 2005 in Kraft
treten. Um aber nicht in die Überlassung von Finanzmitteln, die auf Grund
bestehender Verträge erfolgt, einzugreifen, gilt die Bestimmung für vor dem
1. November abgeschlossene Verträge nicht. Die Überlassung von
Finanzmittel auf Grund bestehender Verträge soll daher von der Neuregelung
nicht tangiert werden.
Zu
Z 7 und 8 (§ 42 Abs. 2, § 49 Abs. 17 und 18 InvFG
1993):
Der
VfGH hebt mit der Entscheidung vom 15. Oktober 2004, G 49, 50/04-8,
im Bundesministerium für Finanzen eingelangt am 1. Dezember 2004,
§ 42 Abs. 2 Investmentfondsgesetz 2003 mit sofortiger Wirkung
auf. Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2004 (686 der
Beilagen) in der Fassung des Finanzausschusses (734 der Beilagen) trägt dem
VfGH bereits vollinhaltlich Rechnung, indem § 42 Abs. 2 um zwei Sätze
erweitert wird. Da allerdings der VfGH formal den gesamten § 42
Abs. 2 aufhebt, ist er gesamt inkl. der beiden in der Regierungsvorlage
zum Abgabenänderungsgesetz 2004 (686 der Beilagen) in der Fassung des
Finanzausschusses (734 der Beilagen) angefügten Sätze wieder zu verlautbaren.
Betreffend des Nachweises der ausschüttungsgleichen Erträge (Nachweis kann auch
durch Anteilinhaber erbracht werden) ist daher ebenfalls ein früheres
Inkrafttreten vor zu sehen.
Zu
Z 9 (§ 14a NoVAG):
Das Angebot an Fahrzeugen mit niedriger Leistung und Partikelfilter wird sich erst im zweiten Halbjahr 2005 wesentlich erweitern, sodass für diese Fahrzeuge das Inkrafttreten der Bonus/Malus-Regelung auf 1. Jänner 2006 verschoben wird.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
21.36
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kleine Koalition zeigt auch heute wieder, wie man es falsch macht. (Abg. Dr. Mitterlehner: Groß genug für euch! – Heiterkeit bei der ÖVP.) Ja, aber es ist die kleinste Koalition, die jemals in Österreich regiert hat. Das muss man auch sagen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Und auch die erfolgreichste! – Zwischenruf bei der ÖVP.) Gut? Das ist eine andere Frage.
Auch heute wieder beim Dieselpartikelfilter zeigt uns die kleine Koalition, wie man es falsch macht. Es sterben laut WHO in Österreich zirka 2 500 Menschen an den Partikeln, die von Dieselfahrzeugen emittiert werden. Das sind zwei- bis dreimal so viele, wie im Straßenverkehr direkt durch Unfälle sterben. Der Großteil dieser Partikel wird emittiert von LKW und von Bussen. Also würde man annehmen, dass dieses Gesetz vor allem LKW und Busse betrifft. Das ist aber nicht der Fall, und das ist gleich der erste Fehler: Diese Regelung betrifft einzig und allein PKW.
Nach heutiger Gesetzeslage werden PKW mit Dieselpartikelfilter stärker besteuert als PKW ohne Dieselpartikelfilter. Sie sind auch von Haus aus um zirka 600 € teurer. Mit der höheren Besteuerung ist ein Fahrzeug mit Partikelfilter heute um etwa 1 000 € teurer als eines ohne. Nach dem Gesetz ist es noch immer teurer und nicht billiger. Zweiter Fehler: Ein Auto mit Dieselpartikelfilter ist noch immer um 400, 500 € teurer als eines ohne. Also kein vernünftiges Gesetz, das einen ökonomischen Anreiz setzt, um auf diese Technologie umzusteigen.