Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr
Vorsitzende:
Präsident
Dr. Andreas Khol, Zweite
Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, ich
begrüße Sie alle hier im Hohen Hause.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten
Csörgits, Verzetnitsch und Dr. Bleckmann.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Dr. Andreas Khol: Für den heutigen Sitzungstag hat
das Bundeskanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Herr
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Dipl.-Ing. Josef Pröll wird durch den Bundesminister für Inneres
Dr. Ernst Strasser vertreten.
Fragestunde
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr – um
9.03 Uhr – zur Fragestunde.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zur 1. Anfrage,
und zwar zur Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr an den Bundesminister für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. – Bitte, Frau
Abgeordnete.
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Minister! Meine
Frage lautet:
„Halten
Sie die nunmehr erstmalige Valorisierung des Pflegegeldes in Höhe von
2 Prozent – somit 0,25 Prozent jährlich durchgerechnet für die
letzten acht Jahre – für ausreichend?“
Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Ich darf Sie zunächst einmal auf die Geschichte des Pflegegeldes aufmerksam
machen. Das Pflegegeld wurde 1993 eingeführt und mit Artikel-15a-Verträgen
zwischen den Ländern und dem Bund abgesichert. Diese Artikel-15a-Verträge sehen
vor, weil 30 Prozent des Pflegegeldes von den Ländern, und zwar für die
Landespflegegeldbezieher, und 70 Prozent des Pflegegeldes vom Bund zu tragen
sind, dass da ein gemeinsames Vorgehen zwischen Ländern und Bund zu vereinbaren
ist.