Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 16

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Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie alle hier im Hohen Hause.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Csörgits, Verzetnitsch und Dr. Bleck­mann.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzler­amt über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitglie­dern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll wird durch den Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser vertreten.

Fragestunde

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr – um 9.03 Uhr – zur Frage­stunde.

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zur 1. Anfrage, und zwar zur Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Minister! Meine Frage lautet:

96/M

„Halten Sie die nunmehr erstmalige Valorisierung des Pflegegeldes in Höhe von 2 Prozent – somit 0,25 Prozent jährlich durchgerechnet für die letzten acht Jahre – für ausreichend?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich darf Sie zunächst einmal auf die Geschichte des Pflegegeldes aufmerksam machen. Das Pflegegeld wurde 1993 eingeführt und mit Artikel-15a-Verträgen zwischen den Ländern und dem Bund abgesichert. Diese Artikel-15a-Verträge sehen vor, weil 30 Prozent des Pflegegeldes von den Ländern, und zwar für die Landespflegegeldbezieher, und 70 Prozent des Pflegegeldes vom Bund zu tragen sind, dass da ein gemeinsames Vorgehen zwischen Ländern und Bund zu vereinbaren ist.

 


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