Präsident Dr.
Andreas Khol: Nunmehr kommen wir zur kurzen Debatte über den Antrag von Frau
Abgeordneter Mag. Lunacek, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur
Berichterstattung über den Antrag 86/A der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird, eine Frist bis
30. März 2005 zu setzen.
Nach Schluss
dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag
stattfinden.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Ich mache darauf
aufmerksam, dass in dieser Debatte kein Redner länger als 5 Minuten
sprechen darf, wobei die Erstrednerin zur Begründung über eine Redezeit von
10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung
sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält
zunächst die Antragstellerin, Frau Mag. Lunacek. – Bitte, Frau
Kollegin. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten.
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat, das wohl die meisten von Ihnen vor kurzem hier in diesem Haus – nicht in diesem Saal, aber in diesem Haus – gehört haben:
„Die heutige Generation, die heutige Zeit versteht nicht leicht, warum vieles nicht von Anfang an klar und deutlich, klarer und deutlicher ausgesprochen wurde: die Taten der NS-Vertreibung, Enteignung, Ermordung jüdischer Bürger, aber auch von Kranken, Homosexuellen, von Roma und Sinti, von Menschen anderer politischer und religiöser Überzeugung, deren Wirken so viel zur Formung unseres Österreichtums beigetragen hat.“
Von wem ist dieses Zitat? – Sie
erinnern sich: Es stammt aus der Rede des Bundeskanzlers am 14. Jänner anlässlich der
Auftaktveranstaltung zu den Erinnerungsfeiern aus Anlass des Endes des Zweiten
Weltkrieges, der Unterzeichnung des Staatsvertrages et cetera im
Reichsratssaal.
Wie viele andere
war auch ich erstaunt darüber, dass der Bundeskanzler auch die Anerkennung der
homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus angesprochen und ausgesprochen hat,
denn es gibt in der heutigen Generation – und da zähle ich mich dazu –
sehr wohl viele, die nicht verstehen, warum die Gruppe der homosexuellen Opfer,
die den rosa Winkel tragen mussten, und auch die Gruppe der so genannten Asozialen,
die den schwarzen Winkel tragen mussten, bis heute im Opferfürsorgegesetz keine
Anerkennung gefunden haben.
Sie wissen das. – Wir hatten diese Debatten schon öfters im Nationalrat, aber auch im Sozialausschuss. Das Verständnis dafür fehlt, meine Damen und Herren! Deswegen heute wieder einmal ein Fristsetzungsantrag zu unserem Antrag, in dem das Opferfürsorgegesetz so geändert wird, dass endlich – 60 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes! – auch die Homosexuellen und die so genannten asozialen Opfer Anerkennung in diesem Gesetz finden.
Ich möchte Ihnen noch einmal die Geschichte dieser öffentlichen Nichtanerkennung näher bringen: Schon in der letzten Legislaturperiode gab es zu diesem Thema einen Antrag von uns. Damals war das Argument der Regierungsfraktionen noch, es gehe da um die Rechtskontinuität. Homosexualität war schließlich auch vor der NS-Zeit und nachher verboten und wurde als Verbrechen geahndet. Warum soll man daher die-