Landesschulräte, aber auch Präsidentschaften, stattfindet. Es muss aber auch eine schlanke Verwaltung im Schulbereich verwirklicht werden, so wie es auch der Rechnungshof fordert. Damit sind Einsparungsmöglichkeiten gegeben, und damit haben auch Sie von der Sozialdemokratie die Möglichkeit, diese Gelder dann auch zielgerichtet den Schülern zukommen zu lassen. Das wurde ja heute von Broukal x-mal eingefordert. All das ist möglich, wenn dieses Ziel nachhaltig im neu gegründeten Ausschuss des Konvents weiterverfolgt wird.
Deshalb bringe ich folgende Antrag ein:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, eine Expertengruppe zur Durchforstung des Schulrechtes einzusetzen, mit dem Ziel, die pädagogischen Freiräume zu erweitern.
Weiters geht der Nationalrat davon aus, dass die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Beratungen des oben stehenden Besonderen Ausschusses im Sinne der Weiterentwicklung hin zu einer schlankeren Schulverwaltung und Schulaufsicht nach besten Möglichkeiten unterstützt und ersucht, im Falle eines Beschlusses des Nationalrates die erforderlichen Maßnahmen im Bildungsbereich möglichst rasch umzusetzen.“
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Mit dieser
Entschließung ermöglichen wir, dass dieses uns sehr, sehr wichtige Anliegen im
Besonderen Ausschuss des Konvents weiter intensiv beraten wird, und wir freuen
uns, wenn die Sozialdemokratie dann auch wie jetzt bei der Abschaffung der
Zweidrittelmehrheit eifrig mitarbeiten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.44
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag der Abgeordneten Neugebauer und Rossmann ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Neugebauer, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend schlanke und
effiziente Schulverwaltung – mehr pädagogischer Freiraum für die Schulen,
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des
Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (847 d.B.):
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des
Schulwesens geändert wird, und über den Antrag 531/A der Abgeordneten Werner
Amon, MBA, Mag.Dr. Magda Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich
des Schulwesens geändert wird (945 d.B.)
Die Abschaffung der 2/3-Erfordernisse für Schulgesetze und die Festschreibung wichtiger Schulprinzipien in der Verfassung stellen einen großen Fortschritt in der Bildungspolitik dar und bringen der Schule die notwendige Flexibilität für eine qualitative Weiterentwicklung des Schulsystems. Diese neue schulrechtliche Situation soll dazu genützt