Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 97

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Landesschulräte, aber auch Präsidentschaften, stattfindet. Es muss aber auch eine schlanke Verwaltung im Schulbereich verwirklicht werden, so wie es auch der Rech­nungshof fordert. Damit sind Einsparungsmöglichkeiten gegeben, und damit haben auch Sie von der Sozialdemokratie die Möglichkeit, diese Gelder dann auch zielgerich­tet den Schülern zukommen zu lassen. Das wurde ja heute von Broukal x-mal eingefor­dert. All das ist möglich, wenn dieses Ziel nachhaltig im neu gegründeten Ausschuss des Konvents weiterverfolgt wird.

Deshalb bringe ich folgende Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, eine Expertengruppe zur Durchforstung des Schulrechtes einzusetzen, mit dem Ziel, die pädagogischen Freiräume zu erweitern.

Weiters geht der Nationalrat davon aus, dass die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Beratungen des oben stehenden Besonderen Ausschus­ses im Sinne der Weiterentwicklung hin zu einer schlankeren Schulverwaltung und Schulaufsicht nach besten Möglichkeiten unterstützt und ersucht, im Falle eines Be­schlusses des Nationalrates die erforderlichen Maßnahmen im Bildungsbereich mög­lichst rasch umzusetzen.“

*****

Mit dieser Entschließung ermöglichen wir, dass dieses uns sehr, sehr wichtige An­liegen im Besonderen Ausschuss des Konvents weiter intensiv beraten wird, und wir freuen uns, wenn die Sozialdemokratie dann auch wie jetzt bei der Abschaffung der Zweidrittelmehrheit eifrig mitarbeiten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

13.44

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben vorgetragene Entschließungs­antrag der Abgeordneten Neugebauer und Rossmann ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neugebauer, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend schlanke und effiziente Schulverwaltung – mehr pädagogischer Freiraum für die Schu­len, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (847 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und über den Antrag 531/A der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mag.Dr. Magda Bleckmann, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird (945 d.B.)

Die Abschaffung der 2/3-Erfordernisse für Schulgesetze und die Festschreibung wich­tiger Schulprinzipien in der Verfassung stellen einen großen Fortschritt in der Bildungs­politik dar und bringen der Schule die notwendige Flexibilität für eine qualitative Weiter­entwicklung des Schulsystems. Diese neue schulrechtliche Situation soll dazu genützt


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