Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 128

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Daher ist es wichtig, dass wir die zuständigen Ministerinnen und Minister auch mit Frist auffordern, tätig zu werden, vor allem im Bildungsbereich und in anderen Bereichen dafür Sorge zu tragen, dass diese Erstsprache kombiniert mit der Fremdsprache Deutsch, wie es für gehörlose Menschen ja der Fall ist, Wirklichkeit und Selbstver­ständlichkeit wird. Gleichzeitig soll aber auch lautsprachlich orientierte Hörerziehung für gehörlose Menschen, aber auch für Menschen mit Resthörigkeit und für schwer­hörige Menschen zur Selbstverständlichkeit werden. Da soll nicht eingespart werden, und dazu haben fast alle – die Grünen nicht – die Ausschussfeststellung unterstrichen: Wir gehen davon aus, dass es durch die Anerkennung der Gebärdensprache zu keiner Schlechterstellung von schwerhörigen Menschen kommen soll, insbesondere auch von Menschen mit Cochlea-Implantaten, und es müssen auch die hörgerichtete lautsprach­liche Förderung und die technischen Hörhilfen gewährleistet bleiben.

Ich sehe das heute so wie meine Fraktion als ersten wichtigen Schritt, aber die Ver­bindlichkeiten müssen wir noch gemeinsam festlegen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Staatssekretär Dolinschek. – Bitte.

 


14.31.25

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Geschätzter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Menschen mit Behinderung bekommen durch das Behindertengleichstellungsgesetz endlich jene An­erkennung und Gleichstellung, die ihnen auch zusteht. Damit wird ihnen ein selbst bestimmtes Leben ermöglicht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich mir jetzt die Kritikpunkte, die von Seiten der Opposition kommen, ansehe, so muss ich sagen, dass sie sich praktisch auf die Unterlassungsklage, auf die Verbandsklage und zum Teil auf den Behindertenanwalt beschränken. Und das sagt mir eigentlich, dass wir mit der Gestaltung des Behinder­tengleichstellungsgesetzes sehr richtig liegen, denn es ist eine Querschnittsmaterie. Es betrifft nicht nur das Sozialministerium, das für dieses Gesetz verantwortlich zeichnet, sondern sämtliche Bereiche des Lebens in Österreich. Es ist eine Querschnittsmaterie, die auch andere Ministerien betrifft. Es ist ein Kompromiss zustande gekommen, der nicht ganz einfach war, und ich bedanke mich bei allen, die an dieser Gesetzgebung mitgearbeitet haben.

Die Behindertenorganisationen, vor allem die großen, wie der Österreichische Zivil-Invalidenverband und die ÖAR, waren in jeder Phase dieser Gesetzwerdung mit ein­gebunden, ebenso die Sozialpartner. Ich hatte die Ehre, in den letzten Monaten die Verhandlungen mit den Beamten des Ministeriums, mit den Abgeordneten und auch mit den Vertretern der anderen Ministerien, die mit eingebunden waren, zu führen. Herzlichen Dank für diese Gesetzwerdung und für den Inhalt dieses Behinderten­gleichstellungsgesetzes!

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Behindertengleichstellungsgesetz geht weit über das allgemeine Gleichstellungsgesetz hinaus, das in Österreich sozusagen als Messlatte gilt, denn das Behindertengleichstellungsgesetz bezieht sich nicht nur auf den beruflichen Bereich wie in anderen Ländern, sondern umfasst alle Lebensbe­reiche. Es gibt die Möglichkeit der Verbandsklage, es ist die Mediation vorgesehen, und es gibt den Schutz vor Diskriminierungen auch für Angehörige. Das ist nicht über­all so vorgesehen. Das geht noch weit über die EU-Richtlinie hinaus, denn laut dieser ist die Gleichbehandlung nur bei der Beschäftigung vorgesehen. Der Diskriminierungs­schutz ist nur für den Berufs- und Arbeitsbereich vorgesehen, bei uns hingegen für alle


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