Verantwortungsträger mit einzubinden. Auch das ist bei diesem neuen Asylgesetz geschehen.
Es ist aber natürlich klar, dass auf Grund unserer geographischen Situation und auf Grund des sehr humanen Asylgesetzes auch viele Probleme auf uns zugekommen sind. Daher ist es auch erforderlich, verschiedene Veränderungen vorzunehmen – und nicht nur wegen des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses. Ich möchte auch klarstellen, dass der Verfassungsgerichtshof nicht das Gesetz aufgehoben hat – 95 Prozent des Asylgesetzes 2003 sind bestätigt worden –, sondern das Asylgesetz nur in drei Punkten beeinsprucht wurde, und das muss natürlich fristgerecht behoben werden.
Aber eines ist auch klar: Die Verfahren dauern nach wie vor zu lange; da muss eine Änderung vorgenommen werden. Es ist immer wieder vorgekommen, ja es kommt tagtäglich vor, dass Asylwerber, die bereits in Erfahrung gebracht haben, dass es einen negativen Bescheid gibt, untertauchen, sodass das Asylverfahren verzögert wird. Auch das muss durch das neue Gesetz unterbunden werden. Es ist nach wie vor in einigen Bereichen dem Asylmissbrauch Tür und Tor geöffnet, und da sind eben entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Viele kommen – das habe ich bereits erwähnt –unter dem Deckmantel Asyl in unser Land, und in der Folge kommt es zu kriminellen Machenschaften. Diese Art von Kriminalität muss konsequent und mit Nachdruck bekämpft werden!
Zusammenfassend möchte ich festhalten: Ziel dieses neuen Asylgesetzes ist die Beschleunigung der Verfahren, die Verhinderung von Missbrauch und das konsequente Vorgehen gegen straffällige Asylwerber. Ich glaube – das möchte ich abschließend noch einmal betonen – , dass dieses Asylgesetz wirklich ein Gesetzeskonvolut ist, wo die Menschlichkeit im Vordergrund steht, wo der Asylwerber im Vordergrund steht, der tatsächlich Hilfe braucht, der unsere Unterstützung braucht – aber keinesfalls Asylwerber, die kriminelle Handlungen in Österreich gesetzt haben oder nach Österreich kommen, um kriminelle Handlungen zu setzen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Parnigoni. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.
11.37
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Asyl-Problematik ist in unserer Gesellschaft eine ganz offensichtliche. Und damit es zu keinen Geschichtsfälschungen kommt, darf ich nochmals an einige Dinge in diesem Zusammenhang erinnern.
Erstens hat diese Regierung – noch unter Innenminister Strasser – trotz massiver Bedenken ein völlig vermurkstes Asylgesetz durchgedrückt, das vom Verfassungsgerichtshof, wie wir ja wissen, aufgehoben wurde. – Das ist übrigens eines der traurigen Beispiele für die Inkompetenz dieser Regierung. Und deshalb, Herr Klubobmann Molterer, ist Ihre Aussage, dass diese Regierung nur richtige Politik mache, einfach falsch. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Warum geht die SPÖ dann mit? Warum schwenkt die SPÖ dann auf Regierungslinie?)
Aber nicht genug damit, meine Damen und Herren: Diese Regierung hat durch ihre kurzsichtige Personalpolitik – trotz massiver Bedenken der SPÖ bei jeder Budgetdebatte – nicht genügend Beamte beim Bundesasylamt und beim UBAS bereitgestellt. Daher war es auch nicht möglich, die Verfahren rasch und fair abzuwickeln, was ja eigentlich im Sinne aller Asylwerber gewesen wäre.