beispielsweise
lediglich über eine Mindestpension, einen Anspruch auf diese Leistungen. Dabei
geht es um rund 50 000 Frauen. Finanziert wird diese Zahlung durch Mittel
aus dem Härteausgleichsfonds, eben seitens des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz – ein Danke an die zuständige Bundesministerin
sowie ein Danke für die Unterstützung des Herrn Bundeskanzlers in dieser Sache!
Nach dem
In-Kraft-Treten dieses Gesetzes können Anträge innerhalb eines Jahres beim
jeweiligen Bundessozialamt gestellt werden. Zudem wird in dieser Angelegenheit
meine Kollegin Mittermüller als übernächste Rednerin einen Abänderungsantrag einbringen,
wodurch eine weitere zusätzliche Verbesserung erzielt werden kann. Das, meine
Damen und Herren, zeigt, dass wir nachgedacht haben, wie wir auch da behutsam
mit Steuergeldern, die uns hiefür zur Verfügung gestellt wurden, umgehen –
und trotzdem eine weitere Verbesserung erreichen können. Das heißt, dass wir
sozusagen das Geburtsjahr 1931 fallen lassen, sodass Frauen, die damals um die
19 Jahre alt und auch Mütter waren, gleichfalls Anspruch auf diese
Leistung haben.
Insgesamt: Es
war das ein schwieriger Prozess, jedoch ist das eine notwendige Geste, eine
Anerkennung für jene Menschen, die in schwierigsten Zeiten unseren Wohlstand
aufgebaut haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
17.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
17.52
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf zwei Punkte dieses Anerkennungsgesetzes eingehen: zum einen auf die Anerkennung – und in dem Sinne ist es wirklich eine Anerkennung, und das nach vielen Jahrzehnten – der homosexuellen und so genannten „asozialen“ Opfer im Opferfürsorgegesetz und weiters auf das Gesetz, mit dem den „Trümmerfrauen“ oder besser den „Trümmermüttern“ sowohl Anerkennung als auch finanzielle Zuwendung gegeben wird.
Lassen Sie mich zum ersten Punkt noch einmal festhalten, was dazu in den letzten Jahrzehnten an Debattensträngen vorhanden war, und zwar zur „Begründung“ etwa, warum schwule Männer und lesbische Frauen – sehr oft zusammengefasst unter dem Titel „Asoziale“ – keine Anerkennung nach dem Opferfürsorgegesetz erhalten haben, und das, obwohl sie zum Beispiel 1995 im Nationalfondsgesetz sehr wohl genannt wurden.
Da gab es zum einen den Argumentationsstrang, dass die anderen, schon anerkannten Opfergruppen nicht mit den Homosexuellen gemeinsam genannt werden wollten. – Das, meine Damen und Herren, stimmt nur zum Teil: Zum Teil hat es gestimmt, zum Teil nicht, und mittlerweile stimmt es schon länger überhaupt nicht mehr.
Dann gab es den anderen Argumentationsstrang, der hier im Hohen Hause auch zu der Zeit, seit der ich im Nationalrat bin, also rund fünfeinhalb Jahre lang, immer wieder verwendet wurde, indem gesagt wurde: Na ja, was ist das Problem: Homosexualität war vor 1938 verboten, war nachher weiter verboten, noch bis zum Jahre 1971?! „Rechtskontinuität“, hieß es da. „Argument“: Warum soll man da jemanden – noch dazu, wenn das ohnehin immer verboten war – neu als Opfer definieren! Das waren doch keine extra Opfer!, hieß es.