19.28
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! In der Bundesheer-Reformkommission ist man übereingekommen, bis zu 40 Prozent der Liegenschaften und Gebäude veräußern zu können. Der Finanzminister und der Verteidigungsminister haben sich darauf geeinigt, dass die Erlöse dem Verteidigungsbudget zugeführt werden. Nun soll eine Gesellschaft zur Verwertung dieser Liegenschaften gegründet werden. Wer sonst als die BIG, die sich durch ihre Erfahrungen bewährt hat und ihre entsprechenden Experten einbringt, und natürlich auch die Vertreter des Eigentümers der Landesverteidigung, Teile des Bundesheeres, sollen zusammen diese Gesellschaft bilden.
Ich denke, dies ist eine vernünftige Vorgangsweise mit dem Ansatz, sich von der Kameralistik zu lösen, um entsprechend marktkonform vorgehen und kaufmännische Grundsätze umsetzen zu können.
Um der Entwicklung dieser Flächen, dieser schwierigen Liegenschaften Rechnung zu tragen, wird natürlich Wert darauf gelegt, dass man mit Bürgermeistern, Gemeinderäten und Firmen gemeinsam die Entwicklung und die Verkaufserlöse bespricht und zu einem gemeinsamen positiven Ziel bringt. – Das ist ebenfalls ein Vorhaben, das sich sehen lassen kann. Auch eine Beendigung ist in Aussicht gestellt, nämlich nach Tätigung der Verkäufe wird auch diese Gesellschaft wieder aufgelöst werden.
Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist das eine überlegte Angelegenheit und Sie sollten im Sinne der Kapitalzuführung für das Bundesheer Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.30
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
19.31
Abgeordneter
Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich darf zur vorliegenden Regierungsvorlage auch noch einen Abänderungsantrag einbringen, ein Antrag, der die
Regierungsvorlage 983 betrifft, in der Fassung des Finanzausschusses
1034 der Beilagen.
Dieser Antrag lautet:
1. Der Gesetzestitel wird wie folgt geändert:
Bundesgesetz über die Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen.
2. § 2 lautet:
§ 2 (1) Die in der Anlage B angeführten Liegenschaften gehen in das
Eigentum der Veterinärmedizinischen Universität Wien über.
(2) Die Eigentumsbezeichnung ist von den Gerichten und von Amts wegen auf
„Veterinärmedizinische Universität“ zu berichtigen.
3. Es wird folgender § 3 eingefügt:
§ 3 (1) Mit der Vollziehung des § 1 ist der Bundesminister für
Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt- und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Landesverteidigung
betraut.