Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 221

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Geltendmachung gemäß § 4 Abs. 4 Z 4 oder § 4 Abs. 4 Z 4a beim Auftragnehmer insoweit aus. Voraussetzung für die Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ist, dass er bis zum Ablauf seines Wirtschaftsjahres dem Auftragnehmer mitteilt, bis zu welchem Ausmaß an Aufwendungen (Ausgaben) er den Forschungsfreibetrag in Anspruch nimmt. Dies bedeutet beispielsweise bei einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro, dass ein „Verzicht“ des Auftraggebers erfolgen müsste, damit der Auftragnehmer in den Genuss der Förderung kommt.

Nimmt beispielsweise der Auftraggeber für einen Auftrag mit einem Volumen von 100.000 Euro die steuerliche Forschungsförderung selbst in Anspruch und teilt dies seinem Auftragnehmer auch mit, können für alle Folgeaufträge im selben Wirt­schaftsjahr weitere Auftragnehmer die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen, da der Auftraggeber die Höchstgrenze ausgeschöpft hat.

Weiters dürfen die Aufwendungen (Ausgaben) auch beim Auftraggeber nicht Grund­lage für einen weiteren Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 4 oder Z 4a oder eine entsprechende Prämie sein. Entsprechend dem Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 4 kann die Geltendmachung des neuen Freibetrages für die Auftrags­forschung auch außerbilanzmäßig erfolgen.

Alternativ zum neuen Freibetrag für Auftragsforschung kann auch eine entsprechende Prämie in Anspruch genommen werden.

Zu Z 2 bis Z 9, Art. 7 und 8 (Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2005 und des Bundesfinanzgesetzes 2006):

Ein wesentliches Element im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 ist die Beschleunigung der Verfahrensdauer im Asylrecht. Als unterstützende Maßnahme wird dazu – auch im Interesse eines raschen Abbaues bestehender Rückstände - im Stellenplan die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeiter für diese Aufgaben möglichst flexibel und zielgerichtet übernehmen zu können.

Bei den übrigen Änderungen (Nummerierung der BFG-Novellen) handelt es sich um redaktionelle Anpassungen.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.45.26

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zuerst ein paar Anmerkungen zum Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz. Verschiedene Maßnahmen wären ja vom Ansatz sehr richtig, sind aber eindeutig zu schwach, um die Arbeitslosigkeit in unserem Land tatsächlich effizient bekämpfen zu können. Ein Land wie Österreich mit 260 000 Arbeitslosen braucht, so glauben wir, weitreichende Maßnahmen und weit­reichende Ideen, meine sehr geschätzten Damen und Herren.

Wenn Bundesminister Grasser meint, für jeden Lehrplatzwilligen soll es einen Lehrplatz geben, dann muss ich sagen: Das haben wir schon einmal gehört, aber schöne Reden sind einfach zu wenig! Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Es gibt 6 000 Lehrplatzsuchende. Es sind 16 000 Jugendliche ohne Arbeitsstelle. Darauf gibt aber dieses Maßnahmenpaket keine Antwort, meine sehr geschätzten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun ein paar Punkte, die uns ein wenig positiver stimmen:

 


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