Geltendmachung gemäß § 4
Abs. 4 Z 4 oder § 4 Abs. 4 Z 4a beim Auftragnehmer insoweit
aus. Voraussetzung für die Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ist, dass er
bis zum Ablauf seines Wirtschaftsjahres dem Auftragnehmer mitteilt, bis zu
welchem Ausmaß an Aufwendungen (Ausgaben) er den Forschungsfreibetrag in
Anspruch nimmt. Dies bedeutet beispielsweise bei einem Auftragsvolumen von
50.000 Euro, dass ein „Verzicht“ des Auftraggebers erfolgen müsste, damit
der Auftragnehmer in den Genuss der Förderung kommt.
Nimmt beispielsweise der Auftraggeber
für einen Auftrag mit einem Volumen von 100.000 Euro die steuerliche
Forschungsförderung selbst in Anspruch und teilt dies seinem Auftragnehmer auch
mit, können für alle Folgeaufträge im selben Wirtschaftsjahr weitere
Auftragnehmer die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen, da der Auftraggeber
die Höchstgrenze ausgeschöpft hat.
Weiters dürfen die Aufwendungen
(Ausgaben) auch beim Auftraggeber nicht Grundlage für einen weiteren
Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 4 oder Z 4a oder
eine entsprechende Prämie sein. Entsprechend dem Forschungsfreibetrag gemäß
§ 4 Abs. 4 Z 4 kann die Geltendmachung des neuen Freibetrages
für die Auftragsforschung auch außerbilanzmäßig erfolgen.
Alternativ zum neuen Freibetrag für Auftragsforschung
kann auch eine entsprechende Prämie in Anspruch genommen werden.
Zu Z 2 bis Z 9, Art. 7
und 8 (Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2005 und des Bundesfinanzgesetzes 2006):
Ein wesentliches Element im Rahmen des
Fremdenrechtspaketes 2005 ist die Beschleunigung der Verfahrensdauer im
Asylrecht. Als unterstützende Maßnahme wird dazu – auch im Interesse eines
raschen Abbaues bestehender Rückstände - im Stellenplan die Möglichkeit
geschaffen, Mitarbeiter für diese Aufgaben möglichst flexibel und zielgerichtet
übernehmen zu können.
Bei den übrigen Änderungen (Nummerierung
der BFG-Novellen) handelt es sich um redaktionelle Anpassungen.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.45
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zuerst ein paar Anmerkungen zum Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz. Verschiedene Maßnahmen wären ja vom Ansatz sehr richtig, sind aber eindeutig zu schwach, um die Arbeitslosigkeit in unserem Land tatsächlich effizient bekämpfen zu können. Ein Land wie Österreich mit 260 000 Arbeitslosen braucht, so glauben wir, weitreichende Maßnahmen und weitreichende Ideen, meine sehr geschätzten Damen und Herren.
Wenn Bundesminister Grasser meint, für jeden Lehrplatzwilligen soll es einen Lehrplatz geben, dann muss ich sagen: Das haben wir schon einmal gehört, aber schöne Reden sind einfach zu wenig! Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Es gibt 6 000 Lehrplatzsuchende. Es sind 16 000 Jugendliche ohne Arbeitsstelle. Darauf gibt aber dieses Maßnahmenpaket keine Antwort, meine sehr geschätzten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Nun ein paar Punkte, die uns ein wenig positiver stimmen: