MuseumsQuartier auf einen Kaffee aufhält. (Heiterkeit
und Beifall bei den Freiheitlichen sowie der ÖVP.)
Es stimmt uns alle sehr glücklich – mich nicht zuletzt deshalb, weil Kollege Posch auch ein Landsmann von mir ist –, dass er wieder bei Kräften ist und sich voller Gesundheit erfreut. Hoffentlich verfolgt er unsere Diskussionsbeiträge zu mehr Beschäftigung und Entwicklung in Österreich – wenn schon nicht hier im Hohen Haus, so zumindest über eine Fernleitung, die er ins MuseumsQuartier hinübergelegt bekommen hat. (Beifall des Abg. Dr. Stummvoll.)
Das Ausfuhrförderungsgesetz stellt einen wichtigen Grundstein für unsere Exportentwicklung in Österreich dar. Ich freue mich, dass es Übereinstimmung gibt, was die Zielbestimmungen für die Zukunft betrifft, dass die Unternehmen auch in Zukunft stark gefördert werden in ihren Exportbemühungen und dass ökologisch sinnvolle Maßnahmen und Zielbestimmungen ergriffen worden sind, auch beschäftigungspolitische, auch sozialpolitische Zielsetzungen, die in Zukunft den Unternehmen als Basis vorgegeben werden, um ihre Exportentwicklungen entsprechend entfalten zu können. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.08
Präsident Dr.
Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Lunacek
2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Mag. Lunacek –
auf dem Weg zum Rednerpult –: Ein bisschen mehr sind es noch!)
21.08
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Uns Grünen ist es seit vielen Jahren ein Anliegen, dass sichergestellt wird – weil es in der Vergangenheit hin und wieder Probleme gegeben hat im Bereich von Großkraftwerken, von Papierfabriken et cetera –, dass in Zukunft mit österreichischen Exportgarantien keine Projekte unterstützt werden, die eventuell sozial oder ökologisch schädliche Auswirkungen haben, nämlich in jenen Ländern, in die Investitionen getätigt werden, dass das öffentlich garantiert wird.
Herr Kollege Stummvoll, wir haben nie behauptet, dass es zwischen Exportförderung und Entwicklungszusammenarbeit einen direkten Zusammenhang gibt. Exportförderung ist keine Entwicklungszusammenarbeit, das ist mir schon klar, aber es gibt gewisse Prinzipien, die mittlerweile auch im Entwicklungszusammenarbeitsgesetz definiert werden und bezüglich derer mittlerweile auch den meisten Unternehmen klar ist, dass sie diese einhalten sollen, damit sie auch nachhaltig Erfolg haben, wobei ich wichtig fände, das in einem solchen Gesetz zu verankern.
Sie haben es
schon gesagt, nach zahlreichen Gesprächen waren auch die Regierungsfraktionen
bereit, einige Punkte, die uns ein Anliegen waren, einzubringen. Ich möchte
trotzdem noch einen Abänderungsantrag, in dem wir all das vorstellen, was wir
gerne in dem Entwurf verankert gesehen hätten, einbringen.
Uns ist es nämlich darum gegangen, dass zum Beispiel die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen auch in den Zielbestimmungen der Exportförderung
verankert werden – es sagen ohnehin alle Unternehmen, dass sie sie
einhalten, uns wäre es Recht gewesen, das hineinzuschreiben –, ebenso die
Ziele des EZA-Gesetzes, die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, die die
Bundesregierung ja vertritt, aber auch andere Aspekte wie eine Frist,
90 Tage vor Erteilung der Garantie dem Parlament zu berichten.