Erstens ist der Schätzwert der „Saliera“ nur wahnsinnig schwer festzustellen und wahrscheinlich nur in einem langwierigen Verfahren. Das wissen Sie genauso gut wie ich.
Zweitens bestehen mit der Versicherung ständige Diskussion und ständige Kommunikation über die Vorgangsweise. Es sind drei Jahre Zeit, bis endgültige Schritte gesetzt werden müssen. Ich sehe nicht ein, warum man das nicht nutzen soll. Und Sie wissen genauso gut wie ich: Wenn die Versicherung jetzt eine hohe Summe bezahlt, ist im Fall, dass die „Saliera“ wieder gefunden wird, dieses Geld zurückzugeben. Das wissen Sie auch.
Das heißt also, wir wollen abwarten, ob die „Saliera“ gefunden wird, und wir wollen dann zu dem Zeitpunkt, zu dem es notwendig ist, die Entscheidung fällen, ob wir wirklich den Klagsweg beschreiten.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Ich frage mich, warum diese Versicherung überhaupt abgeschlossen wurde und die Prämien laufend aus Steuermitteln bezahlt wurden, wenn erstens Bundesbesitz normalerweise gar nicht versichert wird und wenn zweitens im Schadensfalle, so wie er in diesem Fall aufgetreten ist, erst recht überlegt wird, ob die Schadenssumme einzufordern ist.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Im Falle, dass Sie die Diskussionen der letzten Monate verfolgt haben, werden Sie gesehen haben: Ich habe dieselbe Frage gestellt. Es ist aber abzuklären, inwieweit die persönliche Haftung der Direktoren in ausgegliederten Museen besteht. – So einfach ist die Welt nicht, wie Sie sie darstellen.
Inwieweit besteht in einem ausgegliederten Museum, das eine wissenschaftliche Anstalt ist, eine persönliche Haftung des Direktors? Und wie weit muss er abgesichert werden? – Wir sind dabei, uns diese Frage zusammen mit allen Direktoren und Direktorinnen ernsthaft anzuschauen (Abg. Neudeck: Gesetzlich regeln!), uns anzuschauen: Wie kann diese Haftung des Direktors anders geregelt werden? – Das ist eine sehr verzwickte privatrechtliche Haftungsfrage. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Muttonen, bitte.
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Ministerin! Wann werden Sie beziehungsweise der Direktor des Kunsthistorischen Museums die Forderungen gegenüber der UNIQA-Versicherung geltend machen (Abg. Neudeck: Das hat er ja gerade gefragt!), da doch im Mai 2006, wie Sie uns selbst gesagt haben, die Frist dafür abläuft?
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Nach meiner Information läuft die Frist für eine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern am 31. Mai 2006 ab. Sie können sicher sein, bis dahin wird eine Entscheidung gefällt werden.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl, bitte.