Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 136. Sitzung / Seite 2

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22.42.46 Beginn der Sitzung: 22.42 Uhr

Vorsitzender: Präsident Dr. Andreas Khol.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Die Zuweisungssitzung ist – nach der bewährten Praxis unseres Hauses – eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Broukal, Dobnigg, Oberhaidinger, Mag. Posch, Scharer, Silhavy, Rossmann, Wittauer und Mag. Lunacek.

Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 3591/AB und 3592/AB.

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs.4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs.1 und 100c Abs.1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 80 betreffend „Beratungen über eine neue Bundesverfassung", überreicht vom Präsidenten des Nationalrates Dr. Andreas Khol und den Abgeordneten Klaus Wittauer, Astrid Stadler, Georg Keuschnigg, Mag. Karin Hakl, Maria Grander, Johan­nes Schweisgut, Helga Machne und Hermann Gahr.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1280 d.B.),

Antrag 769/A (E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Men­schen mit intellektueller Beeinträchtigung, die in Beschäftungstherapien tätig sind,

Antrag 776/A (E) der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Maximilian Walch, Kollegin­nen und Kollegen betreffend gesellschaftliche Anerkennung der Tätigkeit von Freiwil­ligen im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse;

Außenpolitischer Ausschuss:

Antrag 775/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Herbert Scheibner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen öster-


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