Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 38

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Tun Sie mit! Machen Sie mit! – Das ist konsequente Politik, wie wir sie in der Verant­wortung für die Republik Österreich umsetzen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich gratuliere der Frau Bundesministerin zu ihrer sehr konsequenten Bildungspolitik, die sich gegen rot-grüne Experimente einfach ganz klar positioniert! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger  die Hände zusam­menschlagend –: Das gibt es doch nicht!) Ich gratuliere ihr zu dieser Entscheidung, das Exzellenz-Institut in Österreich zu positionieren und damit Österreich als For­schungs­standort nach vorne zu bringen, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall und Jawohl-Rufe bei der ÖVP sowie Beifall des Abg. Scheibner.)

Ich appelliere an Rot-Grün: Stellen Sie endlich die menschenverachtende Kampagne gegen eine erfolgreiche Ministerin Elisabeth Gehrer ein! (Bravorufe und lebhafter Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.03


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Molterer vorge­tragene Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Dr. Andrea Wolfmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Restitution der Klimt-Bilder an die Erbengemeinschaft Bloch-Bauer ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Dr. Andrea Wolfmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Restitution der Klimt-Bilder an die Erbengemeinschaft Bloch-Bauer, eingebracht in der (137.) Sitzung des Nationalrates am 2. Februar 2006 im Zuge der Debatte der Dringlichen Anfrage betreffend: Von der Bildungsmisere zum Kulturdesaster

Das Restitutionsgesetz 1998 schafft eine rechtliche Grundlage für die Restitution von in Bundesbesitz befindlichen Kunstobjekten, die in Zusammenhang mit der NS-Herrschaft in Österreich entzogen worden waren. Ein besonderer Vorteil der österreichischen Regelung ist der gesetzliche Auftrag zur Provenienzforschung, der eine Restitution an die ursprünglichen Besitzer bzw. deren Erben ermöglicht, selbst wenn sie vom Verbleib der Kunstgegenstände keine Kenntnis besitzen. International wird als höchst positiv festgehalten, dass das Ausfuhrverbotsgesetz auf zu restituierende Kunstgegenstände keine Anwendung findet (anders als in Deutschland und Tschechien).

Die von der Bundesregierung eingesetzte Provenienzforschungskommission prüft die Zugänge in den Sammlungen vor allem der Jahre 1938 bis 1945 auf ihre Herkunft. Die Provenienzforschungskommission legt ihre Berichte dem beim BMBWK eingerichteten Restitutionsbeirat vor. Der Restitutionsbeirat empfiehlt die Rückgabe bzw. Nichtrück­gabe der Kunstwerke. Der Beirat besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern und setzt sich zusammen wie folgt: je ein Vertreter des Bundesministeriums für wirt­schaftliche Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundes­minis­teriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie des Bundesministeriums für Lan­des­verteidigung, ein Vertreter der Finanzprokuratur, je ein Experte auf dem Gebiet der Geschichte sowie der Kunstgeschichte. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen.

Der Restitutionsbeirat hat seit dem Jahr 1998 33 Sitzungen abgehalten und die Rückgabe von insgesamt 5.063 Kunstgegenständen empfohlen; Stichtag: 18. Jänner


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