Tun Sie mit! Machen Sie mit! – Das ist konsequente
Politik, wie wir sie in der Verantwortung für die Republik Österreich
umsetzen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Freiheitlichen.)
Ich gratuliere der Frau Bundesministerin zu ihrer sehr konsequenten Bildungspolitik, die sich gegen rot-grüne Experimente einfach ganz klar positioniert! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger – die Hände zusammenschlagend –: Das gibt es doch nicht!) Ich gratuliere ihr zu dieser Entscheidung, das Exzellenz-Institut in Österreich zu positionieren und damit Österreich als Forschungsstandort nach vorne zu bringen, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall und Jawohl-Rufe bei der ÖVP sowie Beifall des Abg. Scheibner.)
Ich appelliere an Rot-Grün: Stellen Sie endlich die
menschenverachtende Kampagne gegen eine erfolgreiche Ministerin Elisabeth
Gehrer ein! (Bravorufe und lebhafter Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
15.03
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Molterer vorgetragene Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Dr. Andrea Wolfmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Restitution der Klimt-Bilder an die Erbengemeinschaft Bloch-Bauer ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Wilhelm
Molterer, Herbert Scheibner, Dr. Andrea Wolfmayr, Dr. Helene
Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Restitution der Klimt-Bilder
an die Erbengemeinschaft Bloch-Bauer, eingebracht in der (137.) Sitzung des
Nationalrates am 2. Februar 2006 im Zuge der Debatte der Dringlichen Anfrage
betreffend: Von der Bildungsmisere zum Kulturdesaster
Das Restitutionsgesetz 1998 schafft eine
rechtliche Grundlage für die Restitution von in Bundesbesitz befindlichen
Kunstobjekten, die in Zusammenhang mit der NS-Herrschaft in Österreich entzogen
worden waren. Ein besonderer Vorteil der österreichischen Regelung ist der
gesetzliche Auftrag zur Provenienzforschung, der eine Restitution an die
ursprünglichen Besitzer bzw. deren Erben ermöglicht, selbst wenn sie vom
Verbleib der Kunstgegenstände keine Kenntnis besitzen. International wird als
höchst positiv festgehalten, dass das Ausfuhrverbotsgesetz auf zu
restituierende Kunstgegenstände keine Anwendung findet (anders als in
Deutschland und Tschechien).
Die von der
Bundesregierung eingesetzte Provenienzforschungskommission prüft die Zugänge in
den Sammlungen vor allem der Jahre 1938 bis 1945 auf ihre Herkunft. Die
Provenienzforschungskommission legt ihre Berichte dem beim BMBWK eingerichteten
Restitutionsbeirat vor. Der Restitutionsbeirat empfiehlt die Rückgabe bzw. Nichtrückgabe
der Kunstwerke. Der Beirat besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern und
setzt sich zusammen wie folgt: je ein Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie des Bundesministeriums für Landesverteidigung,
ein Vertreter der Finanzprokuratur, je ein Experte auf dem Gebiet der
Geschichte sowie der Kunstgeschichte. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied
zu bestellen.
Der Restitutionsbeirat hat seit dem Jahr 1998 33 Sitzungen abgehalten und die Rückgabe von insgesamt 5.063 Kunstgegenständen empfohlen; Stichtag: 18. Jänner