Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 257

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23.36.27

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Das vorliegende zu ändernde Bundesgesetz, mit dem die vorüberge­hende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen geregelt wird, gewährleistet künftig den Leihgebern von Exponaten eine Garantie, die die Rückgabe des Kunstwerkes sichert.

Damit wurde ein Brückenschlag geschaffen, der den internationalen Austausch von Kulturgütern fördert und unserem kulturellen Bildungsauftrag noch mehr gerecht wird. Der manchmal geäußerte Einwand, dass mit diesem Gesetz Eigentumsrechte einge­schränkt werden, ist im Hinblick auf die zu erwartenden Erleichterungen beim Zu­standekommen von Ausstellungen zu vernachlässigen. Eine öffentliche Ausstellung der Kulturgüter würde jedenfalls bei Unklarheiten in der Eigentumsfrage ohne Zweifel eine Hilfestellung beim Auffinden oder Rückverfolgen der jetzigen Eigentümer bieten. Auch den Anregungen der Landeskulturreferentenkonferenz wurden mit diesem Gesetz nachgekommen. Auch das ist positiv festzuhalten, und daher steht einer Zustim­mung nichts im Wege.

Zweiter Bereich: Der freie Eintritt in die Bundesmuseen ist eine Angelegenheit, die für uns unmittelbar mit dem Thema „kulturelle Partizipation“ verknüpft ist. Hier ist schon immer unsere Forderung gewesen, dass allen unabhängig von Einkommen und sozialer Schicht eine möglichst gerechte Teilnahme am kulturellen Leben ermöglicht wird. Freier Eintritt ist gut, aber zu wenig, um Hemmschwellen und Vorbehalte abzubauen. Es müssen auch noch andere Maßnahmen getroffen werden. Dazu haben wir schon mehrere Vorschläge eingebracht. (Abg. Neudeck: Man könnte ja den Museumsbesuchern noch etwas zahlen!)

Der Antrag der Grünen ist grundsätzlich positiv, geht uns aber doch ein bisschen zu wenig weit beziehungsweise fehlen, wie das meine VorrednerInnen schon erwähnt haben, für uns wichtige Bereiche. Wir fordern daher insbesondere von Ihnen, Frau Ministerin, zu wiederholtem Male ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der kulturellen Partizipation, aber auch die Schaffung von leichteren Zugangsmöglichkeiten zu kultureller Infrastruktur, um auch das eigene Kreativitätspotential entfalten zu können. Dies muss in allen Bereichen der Ausbildung vom Kindergarten bis zur Universität möglich sein. (Beifall bei der SPÖ.)

23.38


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Felzmann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.38.37

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in Österreich 1 800 Museen, und wir sprechen jetzt von 13 Bundesmuseen. (Abg. Dr. Jarolim: Wir reden von Seipel!) 1998 wurden die Museen in die Vollrechtsfähigkeit entlassen, und damit wurde ihnen die Möglichkeit gegeben, ihr eigenes Profil nachzuschärfen. Es wurde ihnen zugesagt, dass sie eine Basisabgeltung bekommen, aber es wurde ihnen auch gesagt, dass sie für ihre zusätzlichen Erlöse selbst zu sorgen haben.

Wir können nicht auf der einen Seite ein System etablieren, das sehr erfolgreich funk­tioniert – bis zu 40 Prozent werden da erwirtschaftet! –, und auf der anderen Seite dieses System nach wenigen Jahren wieder kippen und sagen: Freier Eintritt in Museen für alle!

Außerdem haben wir gesehen, dass das ja nicht so angenommen wird. Wir würden uns auch wünschen, dass noch viel, viel mehr Menschen aus Österreich die Museen besichtigen. Wir haben aber Beispiele, dass selbst bei freiem Eintritt, wie es ihn zum


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